Das Landgericht Freiburg hat einen 29-jährigen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit wegen Mordes an seinem ehemaligen Chef zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte das Opfer im Oktober des vergangenen Jahres in dessen Lokal in Rheinfelden (Baden-Württemberg) morgens mit einem Schlosserhammer brutal getötet. Er war dort über mehrere Monate als Kellner beschäftigt gewesen und hatte sechs Wochen vor der Tat selbst die Kündigung gefordert, nachdem eine Gehaltserhöhung verweigert worden war. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an: Der Täter habe den Hammer in seiner Kapuzenpulli-Tasche verborgen und ein Zeitfenster vor Ladenöffnung gewählt. Laut Rechtsmedizin schlug er 60 bis 70 Mal zu, davon dutzende Male auf den Kopf. Belastet wurde er unter anderem durch Überwachungsaufnahmen, zurückgelassene Schlüssel, DNA-Spuren, die von seinem Mitbewohner identifizierte Tatwaffe sowie die Verbindung seines Smartphones mit dem WLAN des Lokals. Zusätzlich zur Haftstrafe verhängte das Gericht 25.000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe sowie eine monatliche Unterhaltsrente. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
Das Landgericht Freiburg hat einen 29-jährigen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit wegen Mordes an seinem ehemaligen Chef zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte das Opfer im Oktober des vergangenen Jahres in dessen Lokal in Rheinfelden (Baden-Württemberg) morgens mit einem Schlosserhammer brutal getötet. Er war dort über mehrere Monate als Kellner beschäftigt gewesen und hatte sechs Wochen vor der Tat selbst die Kündigung gefordert, nachdem eine Gehaltserhöhung verweigert worden war. Die Kammer sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an: Der Täter habe den Hammer in seiner Kapuzenpulli-Tasche verborgen und ein Zeitfenster vor Ladenöffnung gewählt. Laut Rechtsmedizin schlug er 60 bis 70 Mal zu, davon dutzende Male auf den Kopf. Belastet wurde er unter anderem durch Überwachungsaufnahmen, zurückgelassene Schlüssel, DNA-Spuren, die von seinem Mitbewohner identifizierte Tatwaffe sowie die Verbindung seines Smartphones mit dem WLAN des Lokals. Zusätzlich zur Haftstrafe verhängte das Gericht 25.000 Euro Schmerzensgeld an die Witwe sowie eine monatliche Unterhaltsrente. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
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