Bewährungsstrafe nach tödlichem Faustschlag
Am 27.03.2020 verurteilte das Landgericht Magdeburg einen 17-jährigen Syrer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Angeklagte hatte im September 2017 in Wittenberg einem 30-jährigen Mann nach einem Streit einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, woraufhin dieser stürzte und noch am selben Tag an schweren Kopfverletzungen starb. Der Täter legte ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Urteil erging in nicht öffentlicher Verhandlung und ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist möglich.
Am 27.03.2020 verurteilte das Landgericht Magdeburg einen 17-jährigen Syrer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Der Angeklagte hatte im September 2017 in Wittenberg einem 30-jährigen Mann nach einem Streit einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, woraufhin dieser stürzte und noch am selben Tag an schweren Kopfverletzungen starb. Der Täter legte ein vollumfängliches Geständnis ab. Das Urteil erging in nicht öffentlicher Verhandlung und ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist möglich.
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