Am 01.12.2022 wurden Polizisten wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt und Ruhestörung zu einer Wohnung in Friedland gerufen, wo ein Paar und ein Gast nach einem Umzug Alkohol konsumiert hatten. Der betrunkene Ehemann, ein 47-jähriger Mann, der aus Randberlin nach Friedland gezogen war, versuchte, die Beamten am Betreten der Wohnung zu hindern, da seine 39-jährige Frau "immer ausrastet, wenn sie Polizei sieht". Er schlug auf einen Beamten ein, woraufhin er gefesselt werden musste. Der Mann hatte 1,3 Promille Alkohol im Blut, seine Frau 1,7 Promille. Die Frau trat laut Anklage auch auf einen Beamten ein und traf ihn am Bein. Der Mann wurde wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seine Frau erhielt eine dreimonatige Haftstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während des Einsatzes fielen Schimpfwörter wie „Bullenschweine“ und „Nazis“ gegen die Beamten, die jedoch aufgrund des höheren Strafmaßes im Zusammenhang mit dem tätlichen Angriff nicht angeklagt wurden.
Am 01.12.2022 wurden Polizisten wegen des Verdachts auf häusliche Gewalt und Ruhestörung zu einer Wohnung in Friedland gerufen, wo ein Paar und ein Gast nach einem Umzug Alkohol konsumiert hatten. Der betrunkene Ehemann, ein 47-jähriger Mann, der aus Randberlin nach Friedland gezogen war, versuchte, die Beamten am Betreten der Wohnung zu hindern, da seine 39-jährige Frau "immer ausrastet, wenn sie Polizei sieht". Er schlug auf einen Beamten ein, woraufhin er gefesselt werden musste. Der Mann hatte 1,3 Promille Alkohol im Blut, seine Frau 1,7 Promille. Die Frau trat laut Anklage auch auf einen Beamten ein und traf ihn am Bein. Der Mann wurde wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu acht Monaten Haft verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seine Frau erhielt eine dreimonatige Haftstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Während des Einsatzes fielen Schimpfwörter wie „Bullenschweine“ und „Nazis“ gegen die Beamten, die jedoch aufgrund des höheren Strafmaßes im Zusammenhang mit dem tätlichen Angriff nicht angeklagt wurden.