Am 10.02.2011 verurteilte das Landgericht Potsdam einen 28-jährigen ehemaligen Jurastudenten aus Rathenow wegen Mordes an seinen Eltern zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte hatte gestanden, im Juni 2010 zunächst seinen Vater mit einem Messer attackiert und anschließend seiner Mutter mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben. Die Leichen zerstückelte er mit einer Kettensäge und verbrannte sie teilweise. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten eine schizoid-zwanghafte Persönlichkeitsstörung, jedoch keine strafmildernde psychiatrische Erkrankung. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft; die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Am 10.02.2011 verurteilte das Landgericht Potsdam einen 28-jährigen ehemaligen Jurastudenten aus Rathenow wegen Mordes an seinen Eltern zu lebenslanger Haft. Der Angeklagte hatte gestanden, im Juni 2010 zunächst seinen Vater mit einem Messer attackiert und anschließend seiner Mutter mit einem Hammer mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben. Die Leichen zerstückelte er mit einer Kettensäge und verbrannte sie teilweise. Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Angeklagten eine schizoid-zwanghafte Persönlichkeitsstörung, jedoch keine strafmildernde psychiatrische Erkrankung. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft; die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.