Am 19.07.2026 gegen 14:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Angermünde am Bahnhof Küstrin-Kietz einen 35-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der zuvor aus Polen eingereist war. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Staatsanwaltschaft Würzburg den Mann unter anderem wegen Erschleichens von Leistungen und sexueller Nötigung mit Haftbefehl suchten. Zudem verhängte das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab eine befristete Wiedereinreisesperre bis Juni 2028 und verfügte einen Vollstreckungshaftbefehl zur Ausweisung. Die Beamten nahmen den Polizeibekannten fest und eröffneten ihm die Haftbefehle. Da er die offene Geldstrafe von 500 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Am 19.07.2026 gegen 14:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Angermünde am Bahnhof Küstrin-Kietz einen 35-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der zuvor aus Polen eingereist war. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Staatsanwaltschaft Würzburg den Mann unter anderem wegen Erschleichens von Leistungen und sexueller Nötigung mit Haftbefehl suchten. Zudem verhängte das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab eine befristete Wiedereinreisesperre bis Juni 2028 und verfügte einen Vollstreckungshaftbefehl zur Ausweisung. Die Beamten nahmen den Polizeibekannten fest und eröffneten ihm die Haftbefehle. Da er die offene Geldstrafe von 500 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 50-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.