Zug-Schläger trotz Bewährung nicht in U-Haft
Am 17.07.2026 gegen Abend griff ein 36-jähriger Deutscher im Zug einen DB-Sicherheitsmann (26) an, schlug und trat ihn, sodass dieser aus dem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde. Der Täter ist einschlägig vorbestraft und stand unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte Untersuchungshaft, ein Richter lehnte diese jedoch ab. Der Täter bleibt vorerst auf freiem Fuß.
Am 17.07.2026 gegen Abend griff ein 36-jähriger Deutscher im Zug einen DB-Sicherheitsmann (26) an, schlug und trat ihn, sodass dieser aus dem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde. Der Täter ist einschlägig vorbestraft und stand unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte Untersuchungshaft, ein Richter lehnte diese jedoch ab. Der Täter bleibt vorerst auf freiem Fuß.
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