Am 29.01.2026 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass ein Immobilienmakler für rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche schadenersatzpflichtig ist. Im konkreten Fall hatte eine Frau namens Humaira Waseem im November 2022 in Groß-Gerau eine Entschädigung gefordert, nachdem ihr unter ihrem pakistanischen Namen eine Wohnungsbesichtigung verweigert wurde, während unter deutschen Namen Besichtigungstermine angeboten wurden. Der BGH bestätigte, dass der Makler als "Nadelöhr" für Mietinteressenten das Benachteiligungsverbot einhalten muss und bei Verstößen schadenersatzpflichtig ist. Frau Waseem erhielt 3000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Am 29.01.2026 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass ein Immobilienmakler für rassistische Diskriminierung bei der Wohnungssuche schadenersatzpflichtig ist. Im konkreten Fall hatte eine Frau namens Humaira Waseem im November 2022 in Groß-Gerau eine Entschädigung gefordert, nachdem ihr unter ihrem pakistanischen Namen eine Wohnungsbesichtigung verweigert wurde, während unter deutschen Namen Besichtigungstermine angeboten wurden. Der BGH bestätigte, dass der Makler als "Nadelöhr" für Mietinteressenten das Benachteiligungsverbot einhalten muss und bei Verstößen schadenersatzpflichtig ist. Frau Waseem erhielt 3000 Euro Schadenersatz zugesprochen.