Hunderttausendste elektronische Akte ans Netz
In Berlin ging an den Berliner Zivilgerichten in dieser Woche die hunderttausendste elektronische Akte (eAkte) ans Netz. eAkten werden bereits beim Kammergericht, dem Landgericht Berlin II und den zivilen Amtsgerichten Charlottenburg, Kreuzberg, Pankow, Lichtenberg, Wedding, Schöneberg, Köpenick und Neukölln geführt. Für das Jahr 2025 ist die Einführung der eAkte an den ebenfalls zivilrechtlichen Amtsgerichten Mitte und Spandau sowie in der Berliner Strafgerichtsbarkeit (Strafsenate des Kammergerichts, Landgericht Berlin I und Amtsgericht Tiergarten) vorgesehen. Die Einführung der eAkte in den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird zentral vom Kammergericht organisiert. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören im Wesentlichen die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit setzt bei der eAkten-Führung auf eine Justizentwicklung aus einem Länderverbund mit dem Namen elektronisches Integrationsportal (eIP). Die IT-Infrastruktur wird beim Landesdienstleister ITDZ Berlin betrieben. Dort belegen die eAkten derzeit fünf Terrabyte an Speicherplatz. Die gesetzlichen Verfahrensordnungen sehen eine grundsätzliche Pflicht zur Führung der elektronischen Akte ab dem 01.01.2026 vor. Vor diesem Zeitpunkt ist die Führung von eAkten auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Landesjustizverwaltungen möglich. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin hat im vergangenen Jahr – also am Vortag des 01.01.2024 – mit der schrittweisen Einführung begonnen.
In Berlin ging an den Berliner Zivilgerichten in dieser Woche die hunderttausendste elektronische Akte (eAkte) ans Netz. eAkten werden bereits beim Kammergericht, dem Landgericht Berlin II und den zivilen Amtsgerichten Charlottenburg, Kreuzberg, Pankow, Lichtenberg, Wedding, Schöneberg, Köpenick und Neukölln geführt. Für das Jahr 2025 ist die Einführung der eAkte an den ebenfalls zivilrechtlichen Amtsgerichten Mitte und Spandau sowie in der Berliner Strafgerichtsbarkeit (Strafsenate des Kammergerichts, Landgericht Berlin I und Amtsgericht Tiergarten) vorgesehen. Die Einführung der eAkte in den Berliner Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird zentral vom Kammergericht organisiert. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören im Wesentlichen die Zivil- und die Strafgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit setzt bei der eAkten-Führung auf eine Justizentwicklung aus einem Länderverbund mit dem Namen elektronisches Integrationsportal (eIP). Die IT-Infrastruktur wird beim Landesdienstleister ITDZ Berlin betrieben. Dort belegen die eAkten derzeit fünf Terrabyte an Speicherplatz. Die gesetzlichen Verfahrensordnungen sehen eine grundsätzliche Pflicht zur Führung der elektronischen Akte ab dem 01.01.2026 vor. Vor diesem Zeitpunkt ist die Führung von eAkten auf der Grundlage von Rechtsvorschriften der Landesjustizverwaltungen möglich. Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin hat im vergangenen Jahr – also am Vortag des 01.01.2024 – mit der schrittweisen Einführung begonnen.
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