Bewährungsstrafe für Beihilfe zur Brandstiftung
In Berlin wurde am 01.12.2021 ein 46-jähriger Mann namens Cem K. vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage muss er 360 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte wurde im Rahmen eines Indizienprozesses wegen Beihilfe zur Brandstiftung an zwei staatlichen Einrichtungen in Berlin schuldig gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass Cem K. ab 2009 Mitglied der militanten, staatsfeindlichen Gruppierung „Revolutionäre Linke“/„Revolutionäre Aktionszellen“ war. Diese Gruppe verübte zwischen 2009 und 2011 in Berlin mehrere nächtliche Brandanschläge auf Gebäude der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft sowie vereinzelt Drohschreiben an Politiker. Die Staatsanwaltschaft hatte Cem K. ursprünglich der Beteiligung an drei Anschlägen vorgeworfen: dem Anschlag im Februar 2010 auf das Haus der Wirtschaft in Berlin-Charlottenburg und den Anschlägen am 27.04.2011 auf das Holztor der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin-Mitte sowie auf die Eingangstür des Amtsgerichts Wedding. Das Gericht konnte Cem K. jedoch keine aktive Mittäterschaft nachweisen und sprach ihn bezüglich des Anschlags im Februar 2010 frei. Die Kammer befand ihn jedoch für schuldig, im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 27.04.2011 ein Bekennerschreiben an mehrere Presseorgane verschickt zu haben. Dies wurde als psychische Beihilfe zur Brandstiftung gewertet, da die Anschläge ohne das Bekennerschreiben unbemerkt und damit wirkungslos geblieben wären. Obwohl keine unmittelbaren Beweise wie Spuren oder Zeugenaussagen vorlagen, überzeugten die durch verdeckte Ermittlungen gewonnenen Indizien das Gericht von seiner Schuld. Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass die Tat mehrere Jahre zurückliegt. Ein Monat der Strafe wurde als vollstreckt gewertet aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht in den Jahren vor der Hauptverhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden in einigen Wochen erwartet. #Brandstiftung
In Berlin wurde am 01.12.2021 ein 46-jähriger Mann namens Cem K. vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage muss er 360 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Angeklagte wurde im Rahmen eines Indizienprozesses wegen Beihilfe zur Brandstiftung an zwei staatlichen Einrichtungen in Berlin schuldig gesprochen. Das Gericht stellte fest, dass Cem K. ab 2009 Mitglied der militanten, staatsfeindlichen Gruppierung „Revolutionäre Linke“/„Revolutionäre Aktionszellen“ war. Diese Gruppe verübte zwischen 2009 und 2011 in Berlin mehrere nächtliche Brandanschläge auf Gebäude der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft sowie vereinzelt Drohschreiben an Politiker. Die Staatsanwaltschaft hatte Cem K. ursprünglich der Beteiligung an drei Anschlägen vorgeworfen: dem Anschlag im Februar 2010 auf das Haus der Wirtschaft in Berlin-Charlottenburg und den Anschlägen am 27.04.2011 auf das Holztor der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin-Mitte sowie auf die Eingangstür des Amtsgerichts Wedding. Das Gericht konnte Cem K. jedoch keine aktive Mittäterschaft nachweisen und sprach ihn bezüglich des Anschlags im Februar 2010 frei. Die Kammer befand ihn jedoch für schuldig, im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 27.04.2011 ein Bekennerschreiben an mehrere Presseorgane verschickt zu haben. Dies wurde als psychische Beihilfe zur Brandstiftung gewertet, da die Anschläge ohne das Bekennerschreiben unbemerkt und damit wirkungslos geblieben wären. Obwohl keine unmittelbaren Beweise wie Spuren oder Zeugenaussagen vorlagen, überzeugten die durch verdeckte Ermittlungen gewonnenen Indizien das Gericht von seiner Schuld. Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass die Tat mehrere Jahre zurückliegt. Ein Monat der Strafe wurde als vollstreckt gewertet aufgrund rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht in den Jahren vor der Hauptverhandlung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit Revision angefochten werden. Die schriftlichen Urteilsgründe werden in einigen Wochen erwartet. #Brandstiftung
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