In Berlin finden zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 in der Zivilgerichtsbarkeit, also am Kammergericht, den zwei zivilrechtlichen Standorten des Landgerichts Berlin und den zehn Berliner Amtsgerichten, traditionell nur wenige mündliche Verhandlungen statt. Dies ist üblich, da sowohl Mitarbeiter der Gerichte als auch Rechtsuchende und Anwälte diese Zeit für Urlaub und Familie nutzen. Die Leitungen der Berliner Zivilgerichte haben auch in diesem Jahr Vorkehrungen getroffen, um die wenigen notwendigen Verhandlungen und Anhörungen, die aufgrund von Eilbedürftigkeit oder anderen sachlichen Gründen stattfinden müssen, zu ermöglichen. Der ab dem 16.12.2020 geltende Lockdown führt zu weiteren Einschränkungen, der Dienstbetrieb in den Berliner Zivilgerichten wird jedoch nicht vollständig eingestellt. Die Berliner Zivilgerichte bleiben geöffnet, um den verfassungsrechtlichen Auftrag, Rechtsuchenden zur Verfügung zu stehen, zu erfüllen. Jedes Gericht entscheidet im Rahmen der geltenden Gesetze selbst über Umfang und Art der Verfahrensfortführung. Eilsachen, sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht, werden uneingeschränkt bearbeitet, wie bereits im Lockdown im März und April des Jahres. Ob bereits terminierte Verhandlungen oder Anhörungen aufgehoben oder neue anberaumt werden, obliegt aufgrund richterlicher Unabhängigkeit den einzelnen Richtern. Es gibt keine bindenden Vorgaben. Der Präsident des Kammergerichts hat jedoch die Richter des Kammergerichts gebeten, nur noch eilbedürftige oder vorrangige Verhandlungen und Anhörungen durchzuführen, um die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung zu unterstützen. Ähnliche Maßnahmen treffen die Leitungen des Landgerichts Berlin und der Berliner Amtsgerichte. Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs finden sich auf den jeweiligen Homepages der Berliner Zivilgerichte.
In Berlin finden zwischen dem 16.12.2020 und dem 10.01.2021 in der Zivilgerichtsbarkeit, also am Kammergericht, den zwei zivilrechtlichen Standorten des Landgerichts Berlin und den zehn Berliner Amtsgerichten, traditionell nur wenige mündliche Verhandlungen statt. Dies ist üblich, da sowohl Mitarbeiter der Gerichte als auch Rechtsuchende und Anwälte diese Zeit für Urlaub und Familie nutzen. Die Leitungen der Berliner Zivilgerichte haben auch in diesem Jahr Vorkehrungen getroffen, um die wenigen notwendigen Verhandlungen und Anhörungen, die aufgrund von Eilbedürftigkeit oder anderen sachlichen Gründen stattfinden müssen, zu ermöglichen. Der ab dem 16.12.2020 geltende Lockdown führt zu weiteren Einschränkungen, der Dienstbetrieb in den Berliner Zivilgerichten wird jedoch nicht vollständig eingestellt. Die Berliner Zivilgerichte bleiben geöffnet, um den verfassungsrechtlichen Auftrag, Rechtsuchenden zur Verfügung zu stehen, zu erfüllen. Jedes Gericht entscheidet im Rahmen der geltenden Gesetze selbst über Umfang und Art der Verfahrensfortführung. Eilsachen, sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Familienrecht, werden uneingeschränkt bearbeitet, wie bereits im Lockdown im März und April des Jahres. Ob bereits terminierte Verhandlungen oder Anhörungen aufgehoben oder neue anberaumt werden, obliegt aufgrund richterlicher Unabhängigkeit den einzelnen Richtern. Es gibt keine bindenden Vorgaben. Der Präsident des Kammergerichts hat jedoch die Richter des Kammergerichts gebeten, nur noch eilbedürftige oder vorrangige Verhandlungen und Anhörungen durchzuführen, um die Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung zu unterstützen. Ähnliche Maßnahmen treffen die Leitungen des Landgerichts Berlin und der Berliner Amtsgerichte. Informationen zu den aktuellen Einschränkungen des Gerichtsbetriebs finden sich auf den jeweiligen Homepages der Berliner Zivilgerichte.