Am 21.07.2017 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg eine 40-jährige Frau wegen Entziehung Minderjähriger zu drei Jahren Haft. Die zum Islam konvertierte gebürtige Dresdnerin hatte im September 2014 ihre vier Kinder (damals unter einem Jahr, zwei, vier und sieben Jahre alt) nach Syrien gebracht, während ihr Ehemann in der Moschee war. Sie reiste mit dem Flugzeug in die Türkei und weiter nach Syrien. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auch den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erhoben, da die Frau sich angeblich dem IS anschließen wollte. Dieser Vorwurf wurde im Nürnberger Verfahren ausgeklammert; die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt noch. Die Frau bestreitet jegliche IS-Verbindung und gab an, aus emotionalen und religiösen Gründen gereist zu sein. Sie kehrte im Sommer 2015 mit den Kindern zurück und wurde bei der Einreise am Frankfurter Flughafen im November 2016 wegen offener Geldstrafen festgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Entführung
Am 21.07.2017 verurteilte das Amtsgericht Nürnberg eine 40-jährige Frau wegen Entziehung Minderjähriger zu drei Jahren Haft. Die zum Islam konvertierte gebürtige Dresdnerin hatte im September 2014 ihre vier Kinder (damals unter einem Jahr, zwei, vier und sieben Jahre alt) nach Syrien gebracht, während ihr Ehemann in der Moschee war. Sie reiste mit dem Flugzeug in die Türkei und weiter nach Syrien. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich auch den Vorwurf der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erhoben, da die Frau sich angeblich dem IS anschließen wollte. Dieser Vorwurf wurde im Nürnberger Verfahren ausgeklammert; die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt noch. Die Frau bestreitet jegliche IS-Verbindung und gab an, aus emotionalen und religiösen Gründen gereist zu sein. Sie kehrte im Sommer 2015 mit den Kindern zurück und wurde bei der Einreise am Frankfurter Flughafen im November 2016 wegen offener Geldstrafen festgenommen. Das Urteil ist rechtskräftig. #Entführung