Am 12.08.2026 gegen 19:00 Uhr wurde der Einsatzleitstelle ein Balkonbrand in einem Mehrfamilienhaus an der Freisinger Straße in Nandlstadt gemeldet. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stand der Balkon bereits in Vollbrand, die Flammen griffen auf die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung über, die fast vollständig ausbrannte. Über 100 Einsatzkräfte mehrerer Freiwilliger Feuerwehren, der Polizei und des Rettungsdienstes waren im Einsatz. Alle Bewohner des Gebäudes wurden evakuiert; durch starke Rauch- und Rußentwicklung wurden auch das Innere des Wohnhauses und weitere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen, sodass das Gebäude aktuell nicht bewohnbar ist. Die Stadt stellte den evakuierten Bewohnern für die nächsten Tage eine Unterkunft zur Verfügung. Ein Bewohner erlitt eine leichte Rauchgasintoxikation; weitere Verletzte gab es nicht. Der Sachschaden wird nach bisherigen Ermittlungen auf mindestens 100.000 Euro geschätzt. Die Kriminalpolizei geht nach der Brandortbegehung von einer fahrlässigen Brandstiftung aus; Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung ergaben sich nicht. #Brandstiftung
Am 12.08.2026 gegen 19:00 Uhr wurde der Einsatzleitstelle ein Balkonbrand in einem Mehrfamilienhaus an der Freisinger Straße in Nandlstadt gemeldet. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte stand der Balkon bereits in Vollbrand, die Flammen griffen auf die im 1. Obergeschoss gelegene Wohnung über, die fast vollständig ausbrannte. Über 100 Einsatzkräfte mehrerer Freiwilliger Feuerwehren, der Polizei und des Rettungsdienstes waren im Einsatz. Alle Bewohner des Gebäudes wurden evakuiert; durch starke Rauch- und Rußentwicklung wurden auch das Innere des Wohnhauses und weitere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen, sodass das Gebäude aktuell nicht bewohnbar ist. Die Stadt stellte den evakuierten Bewohnern für die nächsten Tage eine Unterkunft zur Verfügung. Ein Bewohner erlitt eine leichte Rauchgasintoxikation; weitere Verletzte gab es nicht. Der Sachschaden wird nach bisherigen Ermittlungen auf mindestens 100.000 Euro geschätzt. Die Kriminalpolizei geht nach der Brandortbegehung von einer fahrlässigen Brandstiftung aus; Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung ergaben sich nicht. #Brandstiftung
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