Am 12.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 52-jährigen chilenischen Staatsangehörigen in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Weil am Rhein-Friedlingen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Mann gab an, seine Mutter besuchen zu wollen. Hintergrund des Haftbefehls ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2016 wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach Teilverbüßung war er in sein Heimatland abgeschoben worden, und die zuständige Ausländerbehörde erließ ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Da er dennoch erneut nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er die Restfreiheitsstrafe verbüßen muss. Die Bundespolizei leitete zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. #Diebstahl
Am 12.08.2026 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 52-jährigen chilenischen Staatsangehörigen in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Weil am Rhein-Friedlingen. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Der Mann gab an, seine Mutter besuchen zu wollen. Hintergrund des Haftbefehls ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2016 wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Nach Teilverbüßung war er in sein Heimatland abgeschoben worden, und die zuständige Ausländerbehörde erließ ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Da er dennoch erneut nach Deutschland einreiste, wurde er festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er die Restfreiheitsstrafe verbüßen muss. Die Bundespolizei leitete zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. #Diebstahl
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