Am 14.08.2026 gegen 12:53 Uhr befuhr ein 50-jähriger Fahrer eines Ford Mustang die Freiburger Allee in Böblingen in Fahrtrichtung Keltenburgstraße. Dort kollidierte er ungebremst mit einem ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkten Anhänger. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mustang nach links abgewiesen und stieß mit dem linken Heck eines entgegenkommenden Transporters zusammen. Der Fahrer blieb kurz stehen, entfernte sich dann jedoch zügig in zunächst unbekannte Richtung und überfuhr dabei einen höheren Bordstein sowie einen Fuß- und Radweg, auf dem sich eine 69-jährige Fußgängerin mit ihrem Hund befand. Diese konnte im letzten Moment auf den Grünstreifen springen. Im Rahmen der Fahndung wurden der stark beschädigte Mustang und der Fahrer auf dem Parkplatz des Waldfriedhofs festgestellt. Beim Fahrer wurde Alkohol in der Atemluft festgestellt; nach einem freiwilligen Atemalkoholtest wurden eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen und am Bordstein beträgt insgesamt rund 60.000 Euro. #Sachbeschaedigung #Verkehrsdelikt
Am 14.08.2026 gegen 12:53 Uhr befuhr ein 50-jähriger Fahrer eines Ford Mustang die Freiburger Allee in Böblingen in Fahrtrichtung Keltenburgstraße. Dort kollidierte er ungebremst mit einem ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand geparkten Anhänger. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Mustang nach links abgewiesen und stieß mit dem linken Heck eines entgegenkommenden Transporters zusammen. Der Fahrer blieb kurz stehen, entfernte sich dann jedoch zügig in zunächst unbekannte Richtung und überfuhr dabei einen höheren Bordstein sowie einen Fuß- und Radweg, auf dem sich eine 69-jährige Fußgängerin mit ihrem Hund befand. Diese konnte im letzten Moment auf den Grünstreifen springen. Im Rahmen der Fahndung wurden der stark beschädigte Mustang und der Fahrer auf dem Parkplatz des Waldfriedhofs festgestellt. Beim Fahrer wurde Alkohol in der Atemluft festgestellt; nach einem freiwilligen Atemalkoholtest wurden eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. Der Sachschaden an den Fahrzeugen und am Bordstein beträgt insgesamt rund 60.000 Euro. #Sachbeschaedigung #Verkehrsdelikt
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