Im März 2026 verurteilte das Amtsgericht Tauberbischofsheim einen 41-jährigen Mann aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Tauberbischofsheim bestätigten, dass der Mann als Selbstständiger seine Einnahmen aus Dienstleistungen für einen Auftraggeber pflichtwidrig nicht angezeigt hatte. Dadurch bezog er über einen zwölfmonatigen Zeitraum zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 5.500 Euro, auf das er keinen rechtlichen Anspruch hatte. Neben der Bewährungsstrafe ist der Mann zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Leistungen an das Jobcenter verpflichtet. Der Anfangsverdacht stammte aus einem anderen Ermittlungsverfahren. #Betrug
Im März 2026 verurteilte das Amtsgericht Tauberbischofsheim einen 41-jährigen Mann aus dem Main-Tauber-Kreis wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Tauberbischofsheim bestätigten, dass der Mann als Selbstständiger seine Einnahmen aus Dienstleistungen für einen Auftraggeber pflichtwidrig nicht angezeigt hatte. Dadurch bezog er über einen zwölfmonatigen Zeitraum zu Unrecht Arbeitslosengeld II in Höhe von rund 5.500 Euro, auf das er keinen rechtlichen Anspruch hatte. Neben der Bewährungsstrafe ist der Mann zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Leistungen an das Jobcenter verpflichtet. Der Anfangsverdacht stammte aus einem anderen Ermittlungsverfahren. #Betrug