• Am Freitag, den 22. August 2025, zwischen 16:00 Uhr und 09:00 Uhr am Samstag, den 23. August 2025, ereignete sich in der Straße Dörenberg in Bad Salzdetfurth (31162) eine Verkehrsunfallflucht. Der beschädigte Ford parkte während der Tatzeit am Fahrbahnrand. Ein unbekannter Fahrzeugführer touchierte den Ford vermutlich beim Ein- oder Ausparken. Anschließend entfernte sich der Verursacher, ohne sich um den entstandenen Sachschaden im mittleren dreistelligen Bereich zu kümmern. Die Polizei Bad Salzdetfurth ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Zeugen, die Angaben zum Unfallverursacher oder dessen Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05063-9010 zu melden.
    Am Freitag, den 22. August 2025, zwischen 16:00 Uhr und 09:00 Uhr am Samstag, den 23. August 2025, ereignete sich in der Straße Dörenberg in Bad Salzdetfurth (31162) eine Verkehrsunfallflucht. Der beschädigte Ford parkte während der Tatzeit am Fahrbahnrand. Ein unbekannter Fahrzeugführer touchierte den Ford vermutlich beim Ein- oder Ausparken. Anschließend entfernte sich der Verursacher, ohne sich um den entstandenen Sachschaden im mittleren dreistelligen Bereich zu kümmern. Die Polizei Bad Salzdetfurth ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB). Zeugen, die Angaben zum Unfallverursacher oder dessen Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05063-9010 zu melden.
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  • Am 21. August 2025 wurde der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. in Misano Adriatico (Provinz Rimini, Italien) festgenommen. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2025 und wurde von Beamten der Carabinieri-Station in enger Zusammenarbeit mit dem Dienst für Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit durchgeführt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinschaftlich eine Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie die Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) herbeigeführt zu haben. Dem Haftbefehl zufolge soll Serhii K. im September 2022 einer Gruppe angehört haben, die Sprengsätze an den Gaspipelines "Nord Stream 1" und "Nord Stream 2" nahe Bornholm platzierte. Er wird mutmaßlich als einer der Koordinatoren der Operation angesehen. Für den Transport soll eine Segelyacht genutzt worden sein, die mit gefälschten Ausweispapieren über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet und von Rostock aus gestartet wurde. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und beschädigten beide Pipelines schwer. Nach seiner Überstellung aus Italien wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
    Am 21. August 2025 wurde der ukrainische Staatsangehörige Serhii K. in Misano Adriatico (Provinz Rimini, Italien) festgenommen. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. August 2025 und wurde von Beamten der Carabinieri-Station in enger Zusammenarbeit mit dem Dienst für Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit durchgeführt. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gemeinschaftlich eine Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie die Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) herbeigeführt zu haben. Dem Haftbefehl zufolge soll Serhii K. im September 2022 einer Gruppe angehört haben, die Sprengsätze an den Gaspipelines "Nord Stream 1" und "Nord Stream 2" nahe Bornholm platzierte. Er wird mutmaßlich als einer der Koordinatoren der Operation angesehen. Für den Transport soll eine Segelyacht genutzt worden sein, die mit gefälschten Ausweispapieren über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet und von Rostock aus gestartet wurde. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und beschädigten beide Pipelines schwer. Nach seiner Überstellung aus Italien wird der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.
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  • Am Morgen des 20. August 2025, gegen 6 Uhr, wurde ein Provida-Team des Polizeipräsidiums Trier auf ein helles Fahrzeug aufmerksam, welches mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Zurmaiener Straße in Trier stadtauswärts fuhr. Die Beamten nahmen die Verfolgung des Fahrzeuges auf. Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der A602 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Moseltal vollkommen ignorierte. Der ortskundige Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug in dem dann folgenden Streckenabschnitt bis zur maximal erreichbaren, eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h. Dabei setzte er mehrfach den Blinker zur linken Seite. Vor ihm fahrende Fahrzeuge verhielten sich defensiv und wichen auf den rechten Fahrstreifen aus. Seine halsbrecherische Fahrt wurde durch die Beamten zeitnah beendet. Dem 31-jährigen Fahrer, der wenig einsichtig war, wurde vor Ort die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein beschlagnahmt sowie die Weiterfahrt untersagt. Des Weiteren wurden Verfahren wegen Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens ("Alleinrennen") gemäß §315D StGB, mehrfacher Nötigung im Straßenverkehr gemäß §240 StVO, sowie zahlreich begangener Ordnungswidrigkeiten gemäß §41 OWiG eingeleitet. Dem guten Reaktionsvermögen der anderen Verkehrsteilnehmer und dem Zufall ist geschuldet, dass hier kein folgenschwerer Verkehrsunfall geschehen ist. Zeugen, insbesondere auch jene, die Geschädigte einer Nötigung im Zusammenhang mit dem Sachverhalt geworden sein könnten, werden gebeten, sich mit der Polizeiautobahnstation Schweich in Verbindung zu setzen.
    Am Morgen des 20. August 2025, gegen 6 Uhr, wurde ein Provida-Team des Polizeipräsidiums Trier auf ein helles Fahrzeug aufmerksam, welches mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Zurmaiener Straße in Trier stadtauswärts fuhr. Die Beamten nahmen die Verfolgung des Fahrzeuges auf. Es stellte sich schnell heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der A602 in Fahrtrichtung Autobahndreieck Moseltal vollkommen ignorierte. Der ortskundige Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug in dem dann folgenden Streckenabschnitt bis zur maximal erreichbaren, eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h. Dabei setzte er mehrfach den Blinker zur linken Seite. Vor ihm fahrende Fahrzeuge verhielten sich defensiv und wichen auf den rechten Fahrstreifen aus. Seine halsbrecherische Fahrt wurde durch die Beamten zeitnah beendet. Dem 31-jährigen Fahrer, der wenig einsichtig war, wurde vor Ort die Fahrerlaubnis entzogen, der Führerschein beschlagnahmt sowie die Weiterfahrt untersagt. Des Weiteren wurden Verfahren wegen Verdachts des illegalen Kraftfahrzeugrennens ("Alleinrennen") gemäß §315D StGB, mehrfacher Nötigung im Straßenverkehr gemäß §240 StVO, sowie zahlreich begangener Ordnungswidrigkeiten gemäß §41 OWiG eingeleitet. Dem guten Reaktionsvermögen der anderen Verkehrsteilnehmer und dem Zufall ist geschuldet, dass hier kein folgenschwerer Verkehrsunfall geschehen ist. Zeugen, insbesondere auch jene, die Geschädigte einer Nötigung im Zusammenhang mit dem Sachverhalt geworden sein könnten, werden gebeten, sich mit der Polizeiautobahnstation Schweich in Verbindung zu setzen.
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  • Die Bundesanwaltschaft hat gestern (19. August 2025) den syrischen Staatsangehörigen Mamdouh A. vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, versucht zu haben, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu beteiligen (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1, § 22, § 23 Abs. 1 StGB). In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Mamdouh A. nahm im Juli 2025 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem mutmaßlichen Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) auf und leistete diesem gegenüber einen Treueeid auf die Organisation. Er plante, nach Syrien auszureisen, um dort ein Selbstmordattentat für den IS zu begehen. Der Beschuldigte befand sich seit dem 2. August 2025 zunächst in polizeilichem Langzeitgewahrsam des Polizeipräsidiums Köln. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
    Die Bundesanwaltschaft hat gestern (19. August 2025) den syrischen Staatsangehörigen Mamdouh A. vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, versucht zu haben, sich als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu beteiligen (§ 129a Abs. 1, § 129b Abs. 1, § 22, § 23 Abs. 1 StGB). In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Mamdouh A. nahm im Juli 2025 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem mutmaßlichen Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) auf und leistete diesem gegenüber einen Treueeid auf die Organisation. Er plante, nach Syrien auszureisen, um dort ein Selbstmordattentat für den IS zu begehen. Der Beschuldigte befand sich seit dem 2. August 2025 zunächst in polizeilichem Langzeitgewahrsam des Polizeipräsidiums Köln. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gestern Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
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  • Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Akhmad E. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB). Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Akhmad E. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen. Hierzu verschaffte er sich im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Eine Umsetzung des Vorhabens scheiterte aber daran, dass der Angeschuldigte die zur Herstellung von Sprengstoff erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte. Parallel zu seinen Anschlagsideen übersetzte Akhmad E. für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische. Am 20. Februar 2025 begab sich der Angeschuldigte zum Flughafen Berlin-Brandenburg, um sich nunmehr in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Zur Finanzierung der Reise schloss er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones ab, die er sodann gewinnbringend verkaufte. Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation. Akhmad E. wurde am 20. Februar 2025 auf dem Weg zum Boarding am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übernommen.
    Die Bundesanwaltschaft hat am 7. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen den russischen Staatsangehörigen Akhmad E. erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, als Heranwachsender (§ 105 JGG) eine terroristische Vereinigung im Ausland unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB). Daneben werden ihm versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1, §§ 22, 23 StGB), Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 2a StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Akhmad E. ist Anhänger der Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen. Hierzu verschaffte er sich im Internet unter anderem Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen. Eine Umsetzung des Vorhabens scheiterte aber daran, dass der Angeschuldigte die zur Herstellung von Sprengstoff erforderlichen Komponenten nicht besorgen konnte. Parallel zu seinen Anschlagsideen übersetzte Akhmad E. für den IS Propagandamaterial ins Russische und Tschetschenische. Am 20. Februar 2025 begab sich der Angeschuldigte zum Flughafen Berlin-Brandenburg, um sich nunmehr in Pakistan dem IS anzuschließen und militärisch trainieren zu lassen. Zur Finanzierung der Reise schloss er zwei Mobilfunkverträge über teure Smartphones ab, die er sodann gewinnbringend verkaufte. Kurz vor Reiseantritt schickte er einem mutmaßlichen IS-Mitglied im Ausland ein Video mit dem Treueschwur auf die Organisation. Akhmad E. wurde am 20. Februar 2025 auf dem Weg zum Boarding am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Juni 2025 von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg übernommen.
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