AKTENZEICHEN XY: Die Kriminalpolizei bittet um Ihre Mithilfe.
  • Am 08. Oktober 2025 stellten Ermittler des LKA Schleswig-Holstein und der Polizeistation Föhr bei einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in Wyk auf Föhr 358 falsche 2-Euro-Münzen sicher. Gegen einen 23-jährigen deutschen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Falschgeld nach §146 StGB eingeleitet, nachdem er die Münzen seit Anfang September 2025 auf Föhr in Umlauf gebracht hatte. Die Fälschungen, die im Internet bestellt wurden, weisen Magnetismus, geringeres Gewicht, stärkeren Glanz und einen fehlerhaften Umriss Estlands auf.
    Am 08. Oktober 2025 stellten Ermittler des LKA Schleswig-Holstein und der Polizeistation Föhr bei einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in Wyk auf Föhr 358 falsche 2-Euro-Münzen sicher. Gegen einen 23-jährigen deutschen Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Falschgeld nach §146 StGB eingeleitet, nachdem er die Münzen seit Anfang September 2025 auf Föhr in Umlauf gebracht hatte. Die Fälschungen, die im Internet bestellt wurden, weisen Magnetismus, geringeres Gewicht, stärkeren Glanz und einen fehlerhaften Umriss Estlands auf.
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  • Am 19. September 2025 führten 52 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen, davon 31 aus Singen und 21 aus Waldshut, unterstützt von acht Beschäftigten der Steuerfahndung, im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe gezielte Kontrollen durch. Die FKS Singen überprüfte acht Gaststätten und befragte 32 Arbeitnehmer, die FKS Waldshut neun Objekte und 40 Personen. Es wurden acht Verfahren wegen illegalen Aufenthalts und drei Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. In vier Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB. Eine Person wurde im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme an die Landespolizei übergeben. Weitere Verstöße wie Aufzeichnungspflichtverletzungen, Meldeverstöße und Verstöße bezüglich der Beschäftigung von Ausländern gemäß § 404 SGB wurden festgestellt. In zwei Fällen wurden Geschäfts- bzw. Wohnräume durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Auswertung der erhobenen Daten, die Prüfung der Geschäftsunterlagen und die Sichtung der Beweismittel sowie der Abgleich mit Sozialversicherungsträgern und weiteren Behörden erfolgen im Nachgang.
    Am 19. September 2025 führten 52 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Singen, davon 31 aus Singen und 21 aus Waldshut, unterstützt von acht Beschäftigten der Steuerfahndung, im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe gezielte Kontrollen durch. Die FKS Singen überprüfte acht Gaststätten und befragte 32 Arbeitnehmer, die FKS Waldshut neun Objekte und 40 Personen. Es wurden acht Verfahren wegen illegalen Aufenthalts und drei Verfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. In vier Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 266a StGB. Eine Person wurde im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme an die Landespolizei übergeben. Weitere Verstöße wie Aufzeichnungspflichtverletzungen, Meldeverstöße und Verstöße bezüglich der Beschäftigung von Ausländern gemäß § 404 SGB wurden festgestellt. In zwei Fällen wurden Geschäfts- bzw. Wohnräume durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die Auswertung der erhobenen Daten, die Prüfung der Geschäftsunterlagen und die Sichtung der Beweismittel sowie der Abgleich mit Sozialversicherungsträgern und weiteren Behörden erfolgen im Nachgang.
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  • Am 20. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01. Januar 2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
    Am 20. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Schwerpunkte waren die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen und illegale Beschäftigung. Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich mit 81 Einsatzkräften, unterstützt von der Landesfinanzverwaltung, Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die weitere Prüfungen erfordern: 8 Fälle mit Anhaltspunkten auf Mindestlohnverstöße, 11 Fälle mit Verdacht auf illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, 4 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch und 11 Fälle mit Anhaltspunkten auf Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a StGB. In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock kam es zu verbalen Beleidigungen und Bedrohungen eines Beteiligten gegenüber den Einsatzkräften; die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es folgen umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die erhobenen Daten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Der Zoll konzentriert sich bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit auf Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen zu den größten und beschäftigungsstärksten gehören und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegen (Mindestlohn seit 01. Januar 2025: 12,82 Euro/Stunde). Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl stichprobenartig als auch umfassend. In Branchen mit hohem Schwarzarbeit-Aufkommen führt die FKS ganzjährig bundes- und regional Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch.
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  • Am 22. September 2025 kam es gegen 20:45 Uhr im Kreuzungsbereich der B92 und B94 in Greiz, Ortsteil Silberloch, zu einem Verkehrsunfall. Ein 22-jähriger Fahrer eines VW bemerkte zu spät, dass der vor ihm fahrende PKW verkehrsbedingt anhalten musste und kollidierte mit dessen Heck. Es entstand Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Der Unfallverursacher stand unter dem Einfluss von Cannabis. Im Krankenhaus Greiz wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen den 22-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm die Weiterfahrt untersagt.
    Am 22. September 2025 kam es gegen 20:45 Uhr im Kreuzungsbereich der B92 und B94 in Greiz, Ortsteil Silberloch, zu einem Verkehrsunfall. Ein 22-jähriger Fahrer eines VW bemerkte zu spät, dass der vor ihm fahrende PKW verkehrsbedingt anhalten musste und kollidierte mit dessen Heck. Es entstand Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Der Unfallverursacher stand unter dem Einfluss von Cannabis. Im Krankenhaus Greiz wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Gegen den 22-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) eingeleitet. Sein Führerschein wurde sichergestellt und ihm die Weiterfahrt untersagt.
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  • Am 20. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. 58 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften mehrere Betriebe, befragten ca. 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen und leiteten in neun Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen ein. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt; in 25 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, darunter 13 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße, zwei Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), vier Verdachtsfälle im Bereich der Ausländerbeschäftigung und ein Fall von möglichem Leistungsmissbrauch. Die FKS leitete 4 Strafverfahren und 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Prüfungen umfassen einen Abgleich der erhobenen Arbeitnehmerdaten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie die Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
    Am 20. September 2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. 58 Zöllnerinnen und Zöllner überprüften mehrere Betriebe, befragten ca. 170 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen und leiteten in neun Fällen Geschäftsunterlagenprüfungen ein. Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Auffälligkeiten festgestellt; in 25 Fällen ergaben sich Hinweise auf mögliche Verstöße, darunter 13 Verdachtsfälle auf Mindestlohnverstöße, zwei Verdachtsfälle auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), vier Verdachtsfälle im Bereich der Ausländerbeschäftigung und ein Fall von möglichem Leistungsmissbrauch. Die FKS leitete 4 Strafverfahren und 38 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Prüfungen umfassen einen Abgleich der erhobenen Arbeitnehmerdaten mit Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie die Prüfung weiterer Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie, da diese Branche zu den größten und beschäftigungsstärksten zählt und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unterliegt. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde.
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