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Am 25.11.2021 gegen Morgen durchsuchten schwer bewaffnete Polizisten eine bekannte Clan-Villa in Alt-Buckow. Der Mietvertrag für die Immobilie soll gefälscht sein. Die Villa war Stammsitz der Remmo-Familie, die für spektakuläre Verbrechen wie den Raub einer Goldmünze aus dem Bodemuseum und den Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden verantwortlich gemacht wird. Seit Herbst 2020 gehört die Villa dem Bezirk, der sie wegen krimineller Geschäfte eingezogen hatte. Der Bezirk kündigte den Mietvertrag wegen Vertrauensbruchs und reichte Räumungsklage ein. Die Durchsuchung dient der Sicherung von Beweismitteln zur gefälschten Urkunde.Am 25.11.2021 gegen Morgen durchsuchten schwer bewaffnete Polizisten eine bekannte Clan-Villa in Alt-Buckow. Der Mietvertrag für die Immobilie soll gefälscht sein. Die Villa war Stammsitz der Remmo-Familie, die für spektakuläre Verbrechen wie den Raub einer Goldmünze aus dem Bodemuseum und den Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden verantwortlich gemacht wird. Seit Herbst 2020 gehört die Villa dem Bezirk, der sie wegen krimineller Geschäfte eingezogen hatte. Der Bezirk kündigte den Mietvertrag wegen Vertrauensbruchs und reichte Räumungsklage ein. Die Durchsuchung dient der Sicherung von Beweismitteln zur gefälschten Urkunde.0 Geteilt
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Polizei SteinfurtMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 10.06.2026 gegen 13:00 Uhr wurde bekannt, dass eine Frau aus Rheine Opfer eines Betrugs durch einen falschen Immobilienmakler wurde. Die Frau suchte auf einer Internetseite eine Wohnung und erhielt Kontakt zu einem angeblichen Makler. Dieser bot telefonisch eine Wohnung an, eine Besichtigung war nicht möglich. Er forderte eine Kaution im niedrigen vierstelligen Bereich und setzte die Frau unter Druck. Sie überwies den Betrag und unterschrieb einen Mietvertrag. Als weitere Forderungen kamen, wurde sie skeptisch und recherchierte den Makler, der tatsächlich in Münster existierte. Der echte Makler vermietete keine Wohnung in Rheine. Die Frau fuhr zum angeblichen Mietobjekt, das bewohnt war. Die Ermittlungen dauern. #BetrugAm 10.06.2026 gegen 13:00 Uhr wurde bekannt, dass eine Frau aus Rheine Opfer eines Betrugs durch einen falschen Immobilienmakler wurde. Die Frau suchte auf einer Internetseite eine Wohnung und erhielt Kontakt zu einem angeblichen Makler. Dieser bot telefonisch eine Wohnung an, eine Besichtigung war nicht möglich. Er forderte eine Kaution im niedrigen vierstelligen Bereich und setzte die Frau unter Druck. Sie überwies den Betrag und unterschrieb einen Mietvertrag. Als weitere Forderungen kamen, wurde sie skeptisch und recherchierte den Makler, der tatsächlich in Münster existierte. Der echte Makler vermietete keine Wohnung in Rheine. Die Frau fuhr zum angeblichen Mietobjekt, das bewohnt war. Die Ermittlungen dauern. #Betrug0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 24.10.2025 gegen Morgenstunden riefen Hausbesetzer in der Habersaathstraße 44 in Berlin-Mitte die Polizei, da sie sich von einem Trupp Security-Mitarbeiter bedroht fühlten. Bis zu zehn Mitarbeiter eines vom Eigentümer beauftragten Sicherheitsdienstes hatten das Haus betreten, an Wohnungstüren geklopft und teilweise getreten. Die Polizei traf Security-Mitarbeiter an, die vereinzelt mit Teleskopschlagstöcken bewaffnet waren. Die Beamten verhinderten weitere Einschüchterungen. Die Bewohner wurden aufgefordert, das Haus zu verlassen, wenn sie keine Mietverträge hätten. Die Polizei leitete Ermittlungen gegen die Security-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Nötigung, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung ein. Die Mitarbeiter wurden auf den Rechtsweg hingewiesen, dass eine Räumung nur mit richterlichem Beschluss zulässig ist. Die Ermittlungen dauern.Am 24.10.2025 gegen Morgenstunden riefen Hausbesetzer in der Habersaathstraße 44 in Berlin-Mitte die Polizei, da sie sich von einem Trupp Security-Mitarbeiter bedroht fühlten. Bis zu zehn Mitarbeiter eines vom Eigentümer beauftragten Sicherheitsdienstes hatten das Haus betreten, an Wohnungstüren geklopft und teilweise getreten. Die Polizei traf Security-Mitarbeiter an, die vereinzelt mit Teleskopschlagstöcken bewaffnet waren. Die Beamten verhinderten weitere Einschüchterungen. Die Bewohner wurden aufgefordert, das Haus zu verlassen, wenn sie keine Mietverträge hätten. Die Polizei leitete Ermittlungen gegen die Security-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Nötigung, des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung ein. Die Mitarbeiter wurden auf den Rechtsweg hingewiesen, dass eine Räumung nur mit richterlichem Beschluss zulässig ist. Die Ermittlungen dauern.0 Geteilt
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Bundespolizei Sankt AugustinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 20.04.2026 gegen 11:24 Uhr trafen Bundespolizisten bei der Einreise aus Belgien einen 25-jährigen serbischen Staatsangehörigen in einem Mietfahrzeug an. Das Fahrzeug war zur Eigentumssicherung ausgeschrieben, da der Mietvertrag gekündigt worden war und der Fahrer das Kraftfahrzeug nicht an die Autovermietung zurückgegeben hatte. Die Autovermietung bestätigte dies der Bundespolizei. Dem Serben wurde die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug wurde sichergestellt. #DiebstahlAm 20.04.2026 gegen 11:24 Uhr trafen Bundespolizisten bei der Einreise aus Belgien einen 25-jährigen serbischen Staatsangehörigen in einem Mietfahrzeug an. Das Fahrzeug war zur Eigentumssicherung ausgeschrieben, da der Mietvertrag gekündigt worden war und der Fahrer das Kraftfahrzeug nicht an die Autovermietung zurückgegeben hatte. Die Autovermietung bestätigte dies der Bundespolizei. Dem Serben wurde die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug wurde sichergestellt. #Diebstahl0 Geteilt
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FundsacheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 26.11.2025 wurde im Bereich Kaufland Freiberg ein Fundstück gesichert: Sonstiges – Sonstiges Mietvertrag. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 375/2025-1 beim zuständigen Fundbüro (Universitätsstadt Freiberg) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 03731 273 716 oder per E-Mail an fundbuero@freiberg.de dorthin wenden.Am 26.11.2025 wurde im Bereich Kaufland Freiberg ein Fundstück gesichert: Sonstiges – Sonstiges Mietvertrag. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 375/2025-1 beim zuständigen Fundbüro (Universitätsstadt Freiberg) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 03731 273 716 oder per E-Mail an fundbuero@freiberg.de dorthin wenden.0 Geteilt
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FundsacheMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 15.01.2026 wurde im Bereich Freiberg, Kaufland ein Fundstück gesichert: Sonstiges – Sonstiges Mietvertrag. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 27/2026-1 beim zuständigen Fundbüro (Universitätsstadt Freiberg) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 03731 273 716 oder per E-Mail an fundbuero@freiberg.de dorthin wenden.Am 15.01.2026 wurde im Bereich Freiberg, Kaufland ein Fundstück gesichert: Sonstiges – Sonstiges Mietvertrag. Der Fund ist unter der Gegenstandsnummer 27/2026-1 beim zuständigen Fundbüro (Universitätsstadt Freiberg) registriert. Eigentümer können sich unter der Telefonnummer 03731 273 716 oder per E-Mail an fundbuero@freiberg.de dorthin wenden.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 09.03.2026 verlor Mickey Rourke einen Rechtsstreit um eine Zwangsräumung in Los Angeles. Ein Gericht sprach dem Vermieter Eric T. Goldie das Eigentum an der Immobilie zu, da Rourke nicht auf die Klage reagiert oder sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist verteidigt hatte. Der Mietvertrag des Schauspielers wurde damit aufgelöst, wodurch Mickey das Recht verlor, das Haus an der Drexel Avenue weiterhin zu bewohnen. Dem Urteil war eine Aufforderung vorausgegangen, 51.120 Euro an ausstehenden Mietzahlungen zu begleichen oder die Immobilie innerhalb von drei Tagen zu verlassen, was aus Gerichtsakten vom Dezember hervorgeht. Bereits im Januar wurde der Schauspieler dabei fotografiert, wie er seine Sachen aus dem Haus ausräumte. Das Gericht konzentrierte sich in seinem Urteil ausschließlich auf die Rückgabe der Immobilie an den Vermieter und nicht auf finanzielle Schadensersatzforderungen. Nach dem Auszug lebte Mickey zunächst in einem Hotel in West Hollywood. Um die gleiche Zeit startete eine Frau namens Liya-Joelle Jones eine GoFundMe-Kampagne zur Unterstützung des Schauspielers, von der sich Mickey jedoch distanzierte und erklärte, er habe nichts davon gewusst.Am 09.03.2026 verlor Mickey Rourke einen Rechtsstreit um eine Zwangsräumung in Los Angeles. Ein Gericht sprach dem Vermieter Eric T. Goldie das Eigentum an der Immobilie zu, da Rourke nicht auf die Klage reagiert oder sich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist verteidigt hatte. Der Mietvertrag des Schauspielers wurde damit aufgelöst, wodurch Mickey das Recht verlor, das Haus an der Drexel Avenue weiterhin zu bewohnen. Dem Urteil war eine Aufforderung vorausgegangen, 51.120 Euro an ausstehenden Mietzahlungen zu begleichen oder die Immobilie innerhalb von drei Tagen zu verlassen, was aus Gerichtsakten vom Dezember hervorgeht. Bereits im Januar wurde der Schauspieler dabei fotografiert, wie er seine Sachen aus dem Haus ausräumte. Das Gericht konzentrierte sich in seinem Urteil ausschließlich auf die Rückgabe der Immobilie an den Vermieter und nicht auf finanzielle Schadensersatzforderungen. Nach dem Auszug lebte Mickey zunächst in einem Hotel in West Hollywood. Um die gleiche Zeit startete eine Frau namens Liya-Joelle Jones eine GoFundMe-Kampagne zur Unterstützung des Schauspielers, von der sich Mickey jedoch distanzierte und erklärte, er habe nichts davon gewusst.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 17.07.2024 wird in Berlin ein 33-jähriger Mann des gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Der Beschuldigte soll die Flucht von Landsleuten vor dem Ukraine-Krieg ausgenutzt haben, um Jobcenter zu betrügen. Er soll sich seit Mai 2022 Geflüchteten als Helfer und Dolmetscher für Behördengänge, insbesondere gegenüber dem Jobcenter, angeboten haben und dabei teils auch handschriftliche Vollmachten erhalten haben. Mit diesen Befugnissen und teils gefälschten Mietverträgen soll er für die Ukrainerinnen und Ukrainer Mietzuschüsse beantragt haben, die er auf sein Konto oder das Konto seiner Mutter überweisen ließ. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihn angeklagt. #BetrugAm 17.07.2024 wird in Berlin ein 33-jähriger Mann des gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Der Beschuldigte soll die Flucht von Landsleuten vor dem Ukraine-Krieg ausgenutzt haben, um Jobcenter zu betrügen. Er soll sich seit Mai 2022 Geflüchteten als Helfer und Dolmetscher für Behördengänge, insbesondere gegenüber dem Jobcenter, angeboten haben und dabei teils auch handschriftliche Vollmachten erhalten haben. Mit diesen Befugnissen und teils gefälschten Mietverträgen soll er für die Ukrainerinnen und Ukrainer Mietzuschüsse beantragt haben, die er auf sein Konto oder das Konto seiner Mutter überweisen ließ. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihn angeklagt. #Betrug0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 08.09.2025 wurde in einem Tesla, registriert auf den Musiker D4vd, die Leiche der 15-jährigen Celeste Rivas gefunden. D4vd könnte eine Mordanklage drohen. Die Polizei beschlagnahmte Überwachungskameras der Villa, in der D4vd gewohnt hatte. Der Mietvertrag wurde kurz nach der ersten polizeilichen Untersuchung gekündigt. #MordAm 08.09.2025 wurde in einem Tesla, registriert auf den Musiker D4vd, die Leiche der 15-jährigen Celeste Rivas gefunden. D4vd könnte eine Mordanklage drohen. Die Polizei beschlagnahmte Überwachungskameras der Villa, in der D4vd gewohnt hatte. Der Mietvertrag wurde kurz nach der ersten polizeilichen Untersuchung gekündigt. #Mord0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 19.12.2025 wurde ein 51-jähriger Mann in Regensburg wegen Mordes an seinem Onkel zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte den 73-Jährigen im Mai 2023 erschlagen, nachdem dieser ihm den Mietvertrag gekündigt hatte. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Motiv waren Kränkung und Racheabsicht. #MordAm 19.12.2025 wurde ein 51-jähriger Mann in Regensburg wegen Mordes an seinem Onkel zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte den 73-Jährigen im Mai 2023 erschlagen, nachdem dieser ihm den Mietvertrag gekündigt hatte. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Motiv waren Kränkung und Racheabsicht. #Mord0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 12.07.2023 steht Iris Klein vor Gericht in Palma de Mallorca. Ihr wird Betrug im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags ihres Cafés Evergreen auf Mallorca im April 2019 vorgeworfen. Es geht um eine Schadenssumme von knapp 150.000 Euro.Am 12.07.2023 steht Iris Klein vor Gericht in Palma de Mallorca. Ihr wird Betrug im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kündigung des Mietvertrags ihres Cafés Evergreen auf Mallorca im April 2019 vorgeworfen. Es geht um eine Schadenssumme von knapp 150.000 Euro.0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Montag, 29.04.2019, wurden bei Ermittlungen Gewinne aus über 100 Mietverträgen sichergestellt. Zuvor waren bereits 77 Immobilien beschlagnahmt worden, die vermutlich mit Geld aus einem Sparkasseneinbruch erworben wurden. Die Immobilien werden einer Berliner Großfamilie zugerechnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten wie einem Aufsehen erregenden Sparkasseneinbruch von 2014 gekauft wurden. #EinbruchAm Montag, 29.04.2019, wurden bei Ermittlungen Gewinne aus über 100 Mietverträgen sichergestellt. Zuvor waren bereits 77 Immobilien beschlagnahmt worden, die vermutlich mit Geld aus einem Sparkasseneinbruch erworben wurden. Die Immobilien werden einer Berliner Großfamilie zugerechnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten wie einem Aufsehen erregenden Sparkasseneinbruch von 2014 gekauft wurden. #Einbruch0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Montag, 29.04.2019, wurden bei Ermittlungen Gewinne aus über 100 Mietverträgen sichergestellt. Zuvor waren bereits 77 Immobilien beschlagnahmt worden, die vermutlich mit Geld aus einem Sparkasseneinbruch erworben wurden. Die Immobilien werden einer Berliner Großfamilie zugerechnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten wie einem Sparkasseneinbruch von 2014 gekauft wurden. #EinbruchAm Montag, 29.04.2019, wurden bei Ermittlungen Gewinne aus über 100 Mietverträgen sichergestellt. Zuvor waren bereits 77 Immobilien beschlagnahmt worden, die vermutlich mit Geld aus einem Sparkasseneinbruch erworben wurden. Die Immobilien werden einer Berliner Großfamilie zugerechnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Objekte mit Geld aus Straftaten wie einem Sparkasseneinbruch von 2014 gekauft wurden. #Einbruch0 Geteilt
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GINAMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Montag, 26.02.2024, wurde die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette in ihrer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festgenommen. Sie lebte dort ohne gültigen Mietvertrag. Zusammen mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub war Klette vor mehr als 30 Jahren untergetaucht. Die Fahndung nach den beiden Männern geht weiter. Klette, Staub und Garweg werden wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen gesucht. Außerdem sollen sie zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben, wobei ihnen auch versuchter Mord vorgeworfen wird.Am Montag, 26.02.2024, wurde die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette in ihrer Wohnung in Berlin-Kreuzberg festgenommen. Sie lebte dort ohne gültigen Mietvertrag. Zusammen mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub war Klette vor mehr als 30 Jahren untergetaucht. Die Fahndung nach den beiden Männern geht weiter. Klette, Staub und Garweg werden wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen gesucht. Außerdem sollen sie zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben, wobei ihnen auch versuchter Mord vorgeworfen wird.0 Geteilt
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Polizei TrierMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm 15.10.2025 wurde in Löhne, Nordrhein-Westfalen, ein 24-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen von der Kripo Trier, unterstützt durch die Kripo Herford, gegen 06:00 Uhr festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, als Fahrer an einem Betrug in Trier und einer weiteren Tat beteiligt gewesen zu sein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden Schmuck und Mietverträge für mehrere Fahrzeuge sichergestellt. Am 16.10.2025 wurde der Mann einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Der Tatverdächtige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.Am 15.10.2025 wurde in Löhne, Nordrhein-Westfalen, ein 24-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen von der Kripo Trier, unterstützt durch die Kripo Herford, gegen 06:00 Uhr festgenommen. Er steht im dringenden Verdacht, als Fahrer an einem Betrug in Trier und einer weiteren Tat beteiligt gewesen zu sein. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden Schmuck und Mietverträge für mehrere Fahrzeuge sichergestellt. Am 16.10.2025 wurde der Mann einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Der Tatverdächtige befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenDas Landgericht Berlin II hat den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) mit einem Urteil vom 26.09.2025 zur Räumung seiner Bundesgeschäftsstelle bis zum 30.09.2026, 30.11.2026 und 31.12.2026 verurteilt (Aktenzeichen 3 O 151/25). Eine Klage des Eigentümers auf eine frühere Räumung wurde abgewiesen, da die außerordentlichen Kündigungen ohne vorherige Abmahnung unwirksam seien. Die Klägerin hatte die Räumung aufgrund außerordentlicher Kündigungen gefordert, insbesondere wegen einer Wahlparty im Innenhof im Rahmen der Bundestagswahl am 23.02.2025, bei der die Fassade des Gebäudes mit dem Parteilogo bestrahlt wurde. Die Klägerin argumentierte, dass Hofflächen und Außenfassade nicht vom Mietvertrag erfasst seien und ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar sei. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte sich vertragswidrig verhalten habe, da die Nutzung des Hofes und der Außenfassade nicht vom Mietverhältnis umfasst sei und eine Genehmigung der Klägerin hätte eingeholt werden müssen. Die Kündigungen seien jedoch unwirksam, da die Klägerin die Beklagte nicht erfolglos abgemahnt habe und die Abmahnung nicht entbehrlich gewesen sei. Das Gericht wies darauf hin, dass im Rahmen der Interessenabwägung auch das Parteienprivileg der Beklagten nach Artikel 21 des Grundgesetzes zu berücksichtigen sei. Die Verpflichtung zur Räumung der Mietflächen bis spätestens Ende 2026 beruht auf der Ausübung eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts der Klägerin zu den genannten Terminen. Da die Beklagte diese Forderungen anerkannte, erfolgte die entsprechende Verurteilung. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.Das Landgericht Berlin II hat den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) mit einem Urteil vom 26.09.2025 zur Räumung seiner Bundesgeschäftsstelle bis zum 30.09.2026, 30.11.2026 und 31.12.2026 verurteilt (Aktenzeichen 3 O 151/25). Eine Klage des Eigentümers auf eine frühere Räumung wurde abgewiesen, da die außerordentlichen Kündigungen ohne vorherige Abmahnung unwirksam seien. Die Klägerin hatte die Räumung aufgrund außerordentlicher Kündigungen gefordert, insbesondere wegen einer Wahlparty im Innenhof im Rahmen der Bundestagswahl am 23.02.2025, bei der die Fassade des Gebäudes mit dem Parteilogo bestrahlt wurde. Die Klägerin argumentierte, dass Hofflächen und Außenfassade nicht vom Mietvertrag erfasst seien und ein Festhalten am Mietvertrag unzumutbar sei. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte sich vertragswidrig verhalten habe, da die Nutzung des Hofes und der Außenfassade nicht vom Mietverhältnis umfasst sei und eine Genehmigung der Klägerin hätte eingeholt werden müssen. Die Kündigungen seien jedoch unwirksam, da die Klägerin die Beklagte nicht erfolglos abgemahnt habe und die Abmahnung nicht entbehrlich gewesen sei. Das Gericht wies darauf hin, dass im Rahmen der Interessenabwägung auch das Parteienprivileg der Beklagten nach Artikel 21 des Grundgesetzes zu berücksichtigen sei. Die Verpflichtung zur Räumung der Mietflächen bis spätestens Ende 2026 beruht auf der Ausübung eines vertraglichen Sonderkündigungsrechts der Klägerin zu den genannten Terminen. Da die Beklagte diese Forderungen anerkannte, erfolgte die entsprechende Verurteilung. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Berufung beim Kammergericht eingelegt werden.0 Geteilt
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Polizei OsnabrückMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIm August 2025 ereignete sich in Bad Laer ein Betrugsdelikt im Zusammenhang mit einer gefälschten Immobilienwebsite. Ein unbekannter Täter kontaktierte eine Geschädigte, die ein Wohnungsgesuch aufgegeben hatte, und es kam zum Abschluss eines vermeintlichen Mietvertrages. Die Geschädigte und ein weiterer Geschädigter überwiesen daraufhin 900 Euro, aufgeteilt in zwei Teilbeträge von 300 Euro und 600 Euro, als angebliche Mietkaution. Nachträglich wurde die Fälschung der Internetseite festgestellt. Die Polizei ermittelt wegen Betrugs und warnt vor betrügerischen Angeboten auf gefälschten Immobilienplattformen. Es wird geraten, Inserate kritisch zu prüfen (fehlende Adressangaben, auffällig günstige Mietpreise, unklare Kontaktmöglichkeiten), Zahlungen erst nach Besichtigung und Vertragsunterzeichnung zu leisten, die Authentizität von Webseiten und der Internetadresse zu überprüfen, im Zweifel Rücksprache mit bekannten Immobilienunternehmen oder Maklern zu halten sowie im Verdachtsfall sofort die Polizei zu informieren und weitere Zahlungen zu unterlassen. #BetrugIm August 2025 ereignete sich in Bad Laer ein Betrugsdelikt im Zusammenhang mit einer gefälschten Immobilienwebsite. Ein unbekannter Täter kontaktierte eine Geschädigte, die ein Wohnungsgesuch aufgegeben hatte, und es kam zum Abschluss eines vermeintlichen Mietvertrages. Die Geschädigte und ein weiterer Geschädigter überwiesen daraufhin 900 Euro, aufgeteilt in zwei Teilbeträge von 300 Euro und 600 Euro, als angebliche Mietkaution. Nachträglich wurde die Fälschung der Internetseite festgestellt. Die Polizei ermittelt wegen Betrugs und warnt vor betrügerischen Angeboten auf gefälschten Immobilienplattformen. Es wird geraten, Inserate kritisch zu prüfen (fehlende Adressangaben, auffällig günstige Mietpreise, unklare Kontaktmöglichkeiten), Zahlungen erst nach Besichtigung und Vertragsunterzeichnung zu leisten, die Authentizität von Webseiten und der Internetadresse zu überprüfen, im Zweifel Rücksprache mit bekannten Immobilienunternehmen oder Maklern zu halten sowie im Verdachtsfall sofort die Polizei zu informieren und weitere Zahlungen zu unterlassen. #Betrug0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn Berlin wurde am 22.04.2021 vor der Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin im Verfahren 55 O 272/20 ein Urteil gefällt. Die Klage der Vermieterin auf Herausgabe und Räumung einer Buchhandlung in Berlin-Kreuzberg wurde in erster Instanz für begründet erklärt. Das Gericht entschied, dass die Beklagten die Buchhandlung räumen und herausgeben müssen. Die Entscheidung basiert auf dem zwischen den Parteien geschlossenen Gewerbemietvertrag, der am 31.05.2020 ausgelaufen ist. Wohnraumschutzvorschriften nach § 578 BGB finden keine Anwendung, da es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt. Das Gericht stellte keine Gesetzeslücke fest. Die detaillierten Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht angefochten werden.In Berlin wurde am 22.04.2021 vor der Zivilkammer 55 des Landgerichts Berlin im Verfahren 55 O 272/20 ein Urteil gefällt. Die Klage der Vermieterin auf Herausgabe und Räumung einer Buchhandlung in Berlin-Kreuzberg wurde in erster Instanz für begründet erklärt. Das Gericht entschied, dass die Beklagten die Buchhandlung räumen und herausgeben müssen. Die Entscheidung basiert auf dem zwischen den Parteien geschlossenen Gewerbemietvertrag, der am 31.05.2020 ausgelaufen ist. Wohnraumschutzvorschriften nach § 578 BGB finden keine Anwendung, da es sich um einen Gewerbemietvertrag handelt. Das Gericht stellte keine Gesetzeslücke fest. Die detaillierten Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe beim Kammergericht angefochten werden.0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn Berlin hat die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin II am 25.01.2024 im Verfahren 67 S 264/22 einer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Mitte (Az. 117 C 257/21 vom 08.09.2022) teilweise stattgegeben. Das Amtsgericht hatte zuvor eine Räumungsklage der Vermieterin wegen formunwirksamer Eigenbedarfskündigung abgewiesen. Das Landgericht erachtete die Kündigung im Berufungsverfahren als wirksam, ordnete jedoch die Fortsetzung des Mietverhältnisses für zwei Jahre an. Die Kammer begründete dies damit, dass die Mieter keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden konnten. Sie beriefen sich auf die Sozialklausel (§§ 574 Abs. 1 und 2 BGB), wonach Mieter unter Abwägung mit den Interessen des Vermieters die Mietvertragsfortsetzung verlangen können, selbst bei wirksamer Kündigung. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die erfolglose Suche der Mieter nach alternativen Wohnungen in Berlin über fast zwei Jahre, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, das geringe Angebot an freien Wohnungen und die fehlende Verfügbarkeit von Wohnraum im Geschützten Marktsegment (GMS). Die Berücksichtigung der Mietenbegrenzungsverordnung (MietBegrV Bln) für Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt und der nicht besonders dringliche Eigenbedarf der Vermieterin flossen ebenfalls in die Entscheidung ein. Die Kammer passte die Vertragsbedingungen an, hob die Nettokaltmiete auf ein marktübliches Niveau an und ordnete die befristete Fortsetzung des Mietverhältnisses an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.In Berlin hat die Zivilkammer 67 des Landgerichts Berlin II am 25.01.2024 im Verfahren 67 S 264/22 einer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Mitte (Az. 117 C 257/21 vom 08.09.2022) teilweise stattgegeben. Das Amtsgericht hatte zuvor eine Räumungsklage der Vermieterin wegen formunwirksamer Eigenbedarfskündigung abgewiesen. Das Landgericht erachtete die Kündigung im Berufungsverfahren als wirksam, ordnete jedoch die Fortsetzung des Mietverhältnisses für zwei Jahre an. Die Kammer begründete dies damit, dass die Mieter keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen finden konnten. Sie beriefen sich auf die Sozialklausel (§§ 574 Abs. 1 und 2 BGB), wonach Mieter unter Abwägung mit den Interessen des Vermieters die Mietvertragsfortsetzung verlangen können, selbst bei wirksamer Kündigung. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die erfolglose Suche der Mieter nach alternativen Wohnungen in Berlin über fast zwei Jahre, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt, das geringe Angebot an freien Wohnungen und die fehlende Verfügbarkeit von Wohnraum im Geschützten Marktsegment (GMS). Die Berücksichtigung der Mietenbegrenzungsverordnung (MietBegrV Bln) für Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt und der nicht besonders dringliche Eigenbedarf der Vermieterin flossen ebenfalls in die Entscheidung ein. Die Kammer passte die Vertragsbedingungen an, hob die Nettokaltmiete auf ein marktübliches Niveau an und ordnete die befristete Fortsetzung des Mietverhältnisses an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn Berlin wurde am 04.12.2024 vom Landgericht Berlin II die Räumungsklage einer Vermieterin gegen einen Mieterverein abgewiesen (Aktenzeichen: 38 O 160/24). Die Kündigung des bis 2037 laufenden Mietvertrags, die im Juni 2023 ausgesprochen wurde, wurde für unwirksam erklärt, da die Vermieterin dem Mieter keine Frist zur Beseitigung möglicher Mängel gesetzt hatte. Die Frage nach einer möglichen Einsturzgefahr des Gebäudes zum Zeitpunkt der Kündigung war daher für das Gericht nicht entscheidend. Die Klägerin hatte die fristlose Kündigung mit akuter Einsturzgefahr, grober Verletzung der Erhaltungspflicht des Mieters und Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere brandschutzrechtliche Bestimmungen, begründet. Der Mieter bestritt diese Vorwürfe. Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass die Vermieterin dem Mieter keine Frist zur Beseitigung der – angenommenen – Einsturzgefahr gesetzt hatte. Eine solche Fristsetzung ist nur in Ausnahmefällen entbehrlich, beispielsweise wenn sie offensichtlich erfolglos wäre oder aus besonderen Gründen nicht abgewartet werden kann. Im vorliegenden Fall vergingen zwischen dem Gutachten der Vermieterin und der Kündigung fünf Monate. Das Gericht bewertete diese Zeitspanne als ausreichend für eine Fristsetzung. Es wurde zudem nicht angenommen, dass der Mieter, bei Kenntnis einer möglichen Einsturzgefahr, keine Maßnahmen ergriffen hätte, insbesondere da zahlreiche Vereinsmitglieder im Gebäude wohnen und mittlerweile mit Maßnahmen zur Standsicherung begonnen wurde. Die fristlose Kündigung konnte auch nicht auf Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften gestützt werden. Der Mietvertrag enthielt eine Klausel, die solche Verstöße als keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung auswies. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit dieser Klausel, da Vertragsparteien grundsätzlich die Möglichkeit haben, Kündigungsgründe zu definieren oder auszuschließen. Eine Nichtigkeit gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch wurde ausgeschlossen, da die baurechtlichen Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben nicht umgangen werden. Der Mieter bleibt weiterhin verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Brandschutzbestimmungen, einzuhalten. Andernfalls kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Kammergericht ist möglich.In Berlin wurde am 04.12.2024 vom Landgericht Berlin II die Räumungsklage einer Vermieterin gegen einen Mieterverein abgewiesen (Aktenzeichen: 38 O 160/24). Die Kündigung des bis 2037 laufenden Mietvertrags, die im Juni 2023 ausgesprochen wurde, wurde für unwirksam erklärt, da die Vermieterin dem Mieter keine Frist zur Beseitigung möglicher Mängel gesetzt hatte. Die Frage nach einer möglichen Einsturzgefahr des Gebäudes zum Zeitpunkt der Kündigung war daher für das Gericht nicht entscheidend. Die Klägerin hatte die fristlose Kündigung mit akuter Einsturzgefahr, grober Verletzung der Erhaltungspflicht des Mieters und Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, insbesondere brandschutzrechtliche Bestimmungen, begründet. Der Mieter bestritt diese Vorwürfe. Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass die Vermieterin dem Mieter keine Frist zur Beseitigung der – angenommenen – Einsturzgefahr gesetzt hatte. Eine solche Fristsetzung ist nur in Ausnahmefällen entbehrlich, beispielsweise wenn sie offensichtlich erfolglos wäre oder aus besonderen Gründen nicht abgewartet werden kann. Im vorliegenden Fall vergingen zwischen dem Gutachten der Vermieterin und der Kündigung fünf Monate. Das Gericht bewertete diese Zeitspanne als ausreichend für eine Fristsetzung. Es wurde zudem nicht angenommen, dass der Mieter, bei Kenntnis einer möglichen Einsturzgefahr, keine Maßnahmen ergriffen hätte, insbesondere da zahlreiche Vereinsmitglieder im Gebäude wohnen und mittlerweile mit Maßnahmen zur Standsicherung begonnen wurde. Die fristlose Kündigung konnte auch nicht auf Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften gestützt werden. Der Mietvertrag enthielt eine Klausel, die solche Verstöße als keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung auswies. Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit dieser Klausel, da Vertragsparteien grundsätzlich die Möglichkeit haben, Kündigungsgründe zu definieren oder auszuschließen. Eine Nichtigkeit gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch wurde ausgeschlossen, da die baurechtlichen Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben nicht umgangen werden. Der Mieter bleibt weiterhin verpflichtet, die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere die Brandschutzbestimmungen, einzuhalten. Andernfalls kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Kammergericht ist möglich.0 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenIn Berlin wurde am Landgericht II eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) bezüglich deren Bundesgeschäftsstelle eingereicht. Die Klägerin, laut Klage die Vermieterin und Eigentümerin des Gebäudes, begründet die fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung der Mietverträge mit einer Wahlparty im Innenhof am 23.02.2025 im Rahmen der Bundestagswahl. Dabei wurde die Fassade des Gebäudes, laut Klägerin, unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Zusätzlich sei der Zugang zum Gebäude für mehrere Stunden durch die Polizei gesperrt gewesen, wodurch andere Mieter keinen Zugang hatten. Die Beklagte habe weder die Hofflächen noch die Außenfassade gemietet, noch habe sie eine entsprechende Erlaubnis der Vermieterin eingeholt. Die Klage wurde der Beklagten im schriftlichen Verfahren zugestellt; eine Klageerwiderung liegt bislang nicht vor. Aktenzeichen: 3 O 151/25In Berlin wurde am Landgericht II eine Räumungsklage gegen den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) bezüglich deren Bundesgeschäftsstelle eingereicht. Die Klägerin, laut Klage die Vermieterin und Eigentümerin des Gebäudes, begründet die fristlose und hilfsweise fristgerechte Kündigung der Mietverträge mit einer Wahlparty im Innenhof am 23.02.2025 im Rahmen der Bundestagswahl. Dabei wurde die Fassade des Gebäudes, laut Klägerin, unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Zusätzlich sei der Zugang zum Gebäude für mehrere Stunden durch die Polizei gesperrt gewesen, wodurch andere Mieter keinen Zugang hatten. Die Beklagte habe weder die Hofflächen noch die Außenfassade gemietet, noch habe sie eine entsprechende Erlaubnis der Vermieterin eingeholt. Die Klage wurde der Beklagten im schriftlichen Verfahren zugestellt; eine Klageerwiderung liegt bislang nicht vor. Aktenzeichen: 3 O 151/250 Geteilt
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Justiz BerlinMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenDass ein 79-jähriger Mieter am 23.07.2022 einen 38-jährigen Mann in seiner Einliegerwohnung in Spandau mit mehreren Schüssen tötete, ist nach den zwischenzeitig erfolgten weiteren Ermittlungen nun für die Staatsanwaltschaft Berlin und die 8. Mordkommission gesicherte Erkenntnis. Anschließend soll der 79jährige auch den 36jährigen Geschäftspartner des Getöteten unter einem Vorwand in seine Wohnung gelotst haben. Als dieser jedoch den 38jährigen auf dem Boden liegen sah, flüchtete er und alarmierte die Polizei. In der Zwischenzeit goss der Tatverdächtige in seiner Wohnung Benzin aus und zündete so seine Wohnung an. Er selbst starb hierdurch. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Hintergrund der Tat ist wohl, dass der 79jährige Mieter seine Wohnung nach vielen Jahren hätte verlassen müssen, da es sich bei dieser um einen nicht genehmigten Bau handelte. Das Grundstück war erst Anfang 2022 verkauft worden. Den Käufern war bei Kauf des Grundstücks die fehlende Genehmigung ebenfalls nicht bekannt. Sie sollen sich dann sogar um eine neue Wohnung für den 79jährigen gekümmert haben, der Mietvertrag dafür hätte am Tattag unterschrieben werden können. Ohne dass es im Vorfeld Streit oder Drohungen gegeben hätte, entschied sich der Mann aber wohl, die aus seiner Sicht für seinen bevorstehenden Umzug Verantwortlichen zu töten und sich anschließend das Leben zu nehmen. #MordDass ein 79-jähriger Mieter am 23.07.2022 einen 38-jährigen Mann in seiner Einliegerwohnung in Spandau mit mehreren Schüssen tötete, ist nach den zwischenzeitig erfolgten weiteren Ermittlungen nun für die Staatsanwaltschaft Berlin und die 8. Mordkommission gesicherte Erkenntnis. Anschließend soll der 79jährige auch den 36jährigen Geschäftspartner des Getöteten unter einem Vorwand in seine Wohnung gelotst haben. Als dieser jedoch den 38jährigen auf dem Boden liegen sah, flüchtete er und alarmierte die Polizei. In der Zwischenzeit goss der Tatverdächtige in seiner Wohnung Benzin aus und zündete so seine Wohnung an. Er selbst starb hierdurch. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Hintergrund der Tat ist wohl, dass der 79jährige Mieter seine Wohnung nach vielen Jahren hätte verlassen müssen, da es sich bei dieser um einen nicht genehmigten Bau handelte. Das Grundstück war erst Anfang 2022 verkauft worden. Den Käufern war bei Kauf des Grundstücks die fehlende Genehmigung ebenfalls nicht bekannt. Sie sollen sich dann sogar um eine neue Wohnung für den 79jährigen gekümmert haben, der Mietvertrag dafür hätte am Tattag unterschrieben werden können. Ohne dass es im Vorfeld Streit oder Drohungen gegeben hätte, entschied sich der Mann aber wohl, die aus seiner Sicht für seinen bevorstehenden Umzug Verantwortlichen zu töten und sich anschließend das Leben zu nehmen. #Mord0 Geteilt
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Polizei AalenMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Freitag, dem 22.08.2025, kam es in Augsburg zu einem versuchten Betrugsdelikt zum Nachteil einer 21-Jährigen. Die 21-Jährige hatte in den vergangenen Tagen über eine Online-Plattform Kontakt zu einer unbekannten Person aufgenommen, um sich über eine Wohnung zu informieren. Anschließend erhielt sie eine E-Mail von einem unbekannten Täter, der sie aufforderte, eine Monatsmiete und eine Kaution zu zahlen. Da noch kein Mietvertrag abgeschlossen war, wurde die 21-Jährige misstrauisch und verständigte die Polizei – ein richtiges Vorgehen. #BetrugAm Freitag, dem 22.08.2025, kam es in Augsburg zu einem versuchten Betrugsdelikt zum Nachteil einer 21-Jährigen. Die 21-Jährige hatte in den vergangenen Tagen über eine Online-Plattform Kontakt zu einer unbekannten Person aufgenommen, um sich über eine Wohnung zu informieren. Anschließend erhielt sie eine E-Mail von einem unbekannten Täter, der sie aufforderte, eine Monatsmiete und eine Kaution zu zahlen. Da noch kein Mietvertrag abgeschlossen war, wurde die 21-Jährige misstrauisch und verständigte die Polizei – ein richtiges Vorgehen. #Betrug0 Geteilt
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Polizei WestMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenAm Donnerstag, dem 23.01.2025 schloss eine bislang unbekannte Person einen Mietvertrag für eine Baumaschine bei einem ortsansässigen Unternehmen. Vertragsgegenstand war ein Minibagger „Wacker Neuson ET 16“ nebst einem dazugehörigen Pkw-Anhänger. Als der Mietgegenstand auch nach Ende der Mietzeit, am 25.01.2025) nicht wieder zurückgegeben wurde. Erstattete das geschädigte Unternehmen nach Ablauf einer Frist Strafanzeige bei der Polizei. Nach ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mietvertrag bereits mit falschen Personaldokumenten geschlossen wurde und der Täter offenbar schon von Beginn an nicht vorhatte den Minibagger zurückzubringen. Der Sachschaden wird auf über 23.000 Euro geschätzt. Nun sucht die Kriminalpolizei im Havelland, mit Bildern einer Überwachungskamera nach dem bislang unbekannten Täter und fragt: Wer kennt die abgebildete Person und kann Hinweise zu dessen Identität oder Aufenthalt geben? #DiebstahlAm Donnerstag, dem 23.01.2025 schloss eine bislang unbekannte Person einen Mietvertrag für eine Baumaschine bei einem ortsansässigen Unternehmen. Vertragsgegenstand war ein Minibagger „Wacker Neuson ET 16“ nebst einem dazugehörigen Pkw-Anhänger. Als der Mietgegenstand auch nach Ende der Mietzeit, am 25.01.2025) nicht wieder zurückgegeben wurde. Erstattete das geschädigte Unternehmen nach Ablauf einer Frist Strafanzeige bei der Polizei. Nach ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mietvertrag bereits mit falschen Personaldokumenten geschlossen wurde und der Täter offenbar schon von Beginn an nicht vorhatte den Minibagger zurückzubringen. Der Sachschaden wird auf über 23.000 Euro geschätzt. Nun sucht die Kriminalpolizei im Havelland, mit Bildern einer Überwachungskamera nach dem bislang unbekannten Täter und fragt: Wer kennt die abgebildete Person und kann Hinweise zu dessen Identität oder Aufenthalt geben? #Diebstahl0 Geteilt
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Polizei DüsseldorfMeldung speichernMeldung ausblendenWeniger Meldungen wie diesen sehenMeldung meldenMeldung in neuem Tab öffnenMitfahndungsersuchen der Polizei Steinfurt - Laer (Kreis Steinfurt), Dreiste Betrüger verursachen einen Schaden von über 600.000 Euro (Foto). Durch Betrugshandlungen verursachten bislang unbekannte Täter einen finanziellen Schaden von über 600.000 Euro zum Nachteil mehrerer Firmen im In- und nahen Ausland. Zur Vorgeschichte: ein Geschäftsmann aus Laer bot im Sommer 2011 seine gut gehende GmbH zum Kauf an. Bald meldete sich telefonisch ein Mann und bekundete Kaufinteresse. In der Folge kam es zu telefonischen Verhandlungen. Dabei behauptete der Interessent, er könne nicht persönlich erscheinen, da er aufgrund einer Behinderung an den Rollstuhl gebunden sei. In späteren Telefonaten behauptete der Mann weitere Erkrankungen. Alle Schilderungen dienten offensichtlich nur dem Zweck, ein persönliches Zusammentreffen zu verhindern. Die Verhandlungen zogen sich hin, aus Gutmütigkeit veranlasste der Geschäftsmann, auf Bitten des Interessenten, eine Erweiterung des Firmenzwecks der GmbH und eine Verlegung des Firmensitz innerhalb von Laer. Auf diesen Moment hatten die Betrüger nur gewartet, sie entfalteten nun ihren vollständigen kriminellen Plan. Ab Ende Mai bis Anfang August 2012 bestellten sie bei insgesamt 7 metallverarbeitenden Firmen im Inland und europäischen Ausland hochwertige Edelstahlbleche und Aluminiumbutzen. Dabei nutzten die Täter schamlos die gute Reputation und den guten Namen des Geschäftsmannes aus. Die Waren wurden den Tätern durch eine ebenfalls um ihren Lohn geprellte Spedition zur neuen Firmenanschrift in Laer geliefert. Dort wurden sie abgeladen und später auf andere Lkw verladen und weggebracht. Ab August mehrten sich dann die Anfragen wegen nicht bezahlter Rechnungen beim Geschädigten. Jetzt wurde ihm bewusst, dass er unbeabsichtigt eine Rolle in einem gut aufgezogenen Betrug gespielt hatte. Der Geschäftsmann begab sich sofort zur Polizei in Steinfurt und erstattete Strafanzeige. Durch erste Ermittlungen wurde schnell bekannt, dass die Täter Beziehungen in das Ruhrgebiet, überwiegend Gelsenkirchen und in den Raum Düsseldorf / Mettmann unterhielten. Gleichwohl konnte die Polizei bis heute keinen der Täter namentlich ermitteln. Lediglich zum Abschluss eines Mietvertrages und beim Abladen der Waren erschien ein Unbekannter, der sich als Bruder des neuen Geschäftsführers ausgab. Beschreibung: männlich, etwa 25 bis 30 Jahre alt, 180 cm groß und schlank. Er hatte ein sehr gepflegtes Äußeres und trug sportliche Kleidung. Durch eine aufmerksame Zeugin konnte ein Spezialist des Landeskriminalamtes ein Phantombild fertigen. Zu diesem Bild fragt die Polizei: Wer kennt die darauf abgebildete Person? Wer kann Angaben zu ähnlichen Taten machen?Mitfahndungsersuchen der Polizei Steinfurt - Laer (Kreis Steinfurt), Dreiste Betrüger verursachen einen Schaden von über 600.000 Euro (Foto). Durch Betrugshandlungen verursachten bislang unbekannte Täter einen finanziellen Schaden von über 600.000 Euro zum Nachteil mehrerer Firmen im In- und nahen Ausland. Zur Vorgeschichte: ein Geschäftsmann aus Laer bot im Sommer 2011 seine gut gehende GmbH zum Kauf an. Bald meldete sich telefonisch ein Mann und bekundete Kaufinteresse. In der Folge kam es zu telefonischen Verhandlungen. Dabei behauptete der Interessent, er könne nicht persönlich erscheinen, da er aufgrund einer Behinderung an den Rollstuhl gebunden sei. In späteren Telefonaten behauptete der Mann weitere Erkrankungen. Alle Schilderungen dienten offensichtlich nur dem Zweck, ein persönliches Zusammentreffen zu verhindern. Die Verhandlungen zogen sich hin, aus Gutmütigkeit veranlasste der Geschäftsmann, auf Bitten des Interessenten, eine Erweiterung des Firmenzwecks der GmbH und eine Verlegung des Firmensitz innerhalb von Laer. Auf diesen Moment hatten die Betrüger nur gewartet, sie entfalteten nun ihren vollständigen kriminellen Plan. Ab Ende Mai bis Anfang August 2012 bestellten sie bei insgesamt 7 metallverarbeitenden Firmen im Inland und europäischen Ausland hochwertige Edelstahlbleche und Aluminiumbutzen. Dabei nutzten die Täter schamlos die gute Reputation und den guten Namen des Geschäftsmannes aus. Die Waren wurden den Tätern durch eine ebenfalls um ihren Lohn geprellte Spedition zur neuen Firmenanschrift in Laer geliefert. Dort wurden sie abgeladen und später auf andere Lkw verladen und weggebracht. Ab August mehrten sich dann die Anfragen wegen nicht bezahlter Rechnungen beim Geschädigten. Jetzt wurde ihm bewusst, dass er unbeabsichtigt eine Rolle in einem gut aufgezogenen Betrug gespielt hatte. Der Geschäftsmann begab sich sofort zur Polizei in Steinfurt und erstattete Strafanzeige. Durch erste Ermittlungen wurde schnell bekannt, dass die Täter Beziehungen in das Ruhrgebiet, überwiegend Gelsenkirchen und in den Raum Düsseldorf / Mettmann unterhielten. Gleichwohl konnte die Polizei bis heute keinen der Täter namentlich ermitteln. Lediglich zum Abschluss eines Mietvertrages und beim Abladen der Waren erschien ein Unbekannter, der sich als Bruder des neuen Geschäftsführers ausgab. Beschreibung: männlich, etwa 25 bis 30 Jahre alt, 180 cm groß und schlank. Er hatte ein sehr gepflegtes Äußeres und trug sportliche Kleidung. Durch eine aufmerksame Zeugin konnte ein Spezialist des Landeskriminalamtes ein Phantombild fertigen. Zu diesem Bild fragt die Polizei: Wer kennt die darauf abgebildete Person? Wer kann Angaben zu ähnlichen Taten machen?0 Geteilt
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