• Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 22:15 Uhr ereignete sich auf der Stiftsallee ein Verkehrsunfall. Ein 43-jähriger Autofahrer fuhr von dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf die Stiftsallee und kollidierte dort seitlich mit einem Opel Corsa, der von einem 24-jährigen Mindener in Richtung der Kreuzung zur Ringstraße fuhr. Es entstand Sachschaden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Fahrer des Audi eine Alkoholfahne fest, die durch einen Test bestätigt wurde. Auf der Polizeiwache in der Marienstraße wurde ihm daraufhin durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Da der Fahrer nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 22:15 Uhr ereignete sich auf der Stiftsallee ein Verkehrsunfall. Ein 43-jähriger Autofahrer fuhr von dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf die Stiftsallee und kollidierte dort seitlich mit einem Opel Corsa, der von einem 24-jährigen Mindener in Richtung der Kreuzung zur Ringstraße fuhr. Es entstand Sachschaden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Fahrer des Audi eine Alkoholfahne fest, die durch einen Test bestätigt wurde. Auf der Polizeiwache in der Marienstraße wurde ihm daraufhin durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Da der Fahrer nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, haben Zollbeamte des Hauptzollamts Münster am niederländischen Grenzübergang Sandersküper bei Ahaus einen 26-jährigen Niederländer angehalten, der knapp 60.000 unversteuerte Zigaretten in seinem Auto transportierte. Der dadurch verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf knapp 12.000 Euro. Der Mann gab an, sich verfahren zu haben und gar nicht nach Deutschland einreisen zu wollen. Die Zollbeamten schenkten seiner Aussage jedoch keinen Glauben und gingen nicht auf seine Bitte ein, sofort zurückfahren zu dürfen. Stattdessen führten sie eine gründliche Fahrzeugkontrolle durch. Dabei entdeckten sie mehrere Kartons mit insgesamt knapp 60.000 Zigaretten, die nicht mit den vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen waren. Dem Staat wären dadurch knapp 12.000 Euro an Tabaksteuer entgangen. Der Zoll beschlagnahmte die Zigaretten und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Niederländer ein. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, haben Zollbeamte des Hauptzollamts Münster am niederländischen Grenzübergang Sandersküper bei Ahaus einen 26-jährigen Niederländer angehalten, der knapp 60.000 unversteuerte Zigaretten in seinem Auto transportierte. Der dadurch verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf knapp 12.000 Euro. Der Mann gab an, sich verfahren zu haben und gar nicht nach Deutschland einreisen zu wollen. Die Zollbeamten schenkten seiner Aussage jedoch keinen Glauben und gingen nicht auf seine Bitte ein, sofort zurückfahren zu dürfen. Stattdessen führten sie eine gründliche Fahrzeugkontrolle durch. Dabei entdeckten sie mehrere Kartons mit insgesamt knapp 60.000 Zigaretten, die nicht mit den vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen waren. Dem Staat wären dadurch knapp 12.000 Euro an Tabaksteuer entgangen. Der Zoll beschlagnahmte die Zigaretten und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Niederländer ein. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.
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  • Am 20. August 2024 kontrollierten Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden auf der A93 bei Kiefersfelden die Insassen eines Pkw. Der ukrainische Fahrer besaß einen gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel. Zwei 23-jährige und ein 24-jähriger Beifahrer zeigten rumänische bzw. litauische Identitätskarten vor. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine rumänische Identitätskarte gefälscht und zur Fahndung ausgeschrieben war. Genauere Untersuchungen ergaben, dass auch die anderen Ausweise manipuliert waren. Nur die Dokumente des ukrainischen Fahrers waren echt. Eine anschließende Durchsuchung brachte zudem einen gefälschten rumänischen und einen gefälschten litauischen Führerschein zutage. Die vier Männer wurden zur Bundespolizeidienststelle Rosenheim gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die drei Beifahrer kasachische Staatsangehörige sind, die sich bereits länger in Deutschland aufgehalten hatten. Sie wurden wegen Urkundenfälschung, des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Ein Richter am Amtsgericht Rosenheim ordnete die Zurückweisungshaft an. Die Bundespolizei brachte das Trio anschließend zur Abschiebung nach München in eine Hafteinrichtung. Von dort werden die Männer per Flugzeug nach Kasachstan zurückgewiesen. Der Fahrer durfte seine Reise fortsetzen, da er glaubhaft versicherte, von den kriminellen Handlungen nichts gewusst zu haben.
    Am 20. August 2024 kontrollierten Bundespolizisten in den frühen Morgenstunden auf der A93 bei Kiefersfelden die Insassen eines Pkw. Der ukrainische Fahrer besaß einen gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel. Zwei 23-jährige und ein 24-jähriger Beifahrer zeigten rumänische bzw. litauische Identitätskarten vor. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass eine rumänische Identitätskarte gefälscht und zur Fahndung ausgeschrieben war. Genauere Untersuchungen ergaben, dass auch die anderen Ausweise manipuliert waren. Nur die Dokumente des ukrainischen Fahrers waren echt. Eine anschließende Durchsuchung brachte zudem einen gefälschten rumänischen und einen gefälschten litauischen Führerschein zutage. Die vier Männer wurden zur Bundespolizeidienststelle Rosenheim gebracht. Dort stellte sich heraus, dass die drei Beifahrer kasachische Staatsangehörige sind, die sich bereits länger in Deutschland aufgehalten hatten. Sie wurden wegen Urkundenfälschung, des Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und des illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Ein Richter am Amtsgericht Rosenheim ordnete die Zurückweisungshaft an. Die Bundespolizei brachte das Trio anschließend zur Abschiebung nach München in eine Hafteinrichtung. Von dort werden die Männer per Flugzeug nach Kasachstan zurückgewiesen. Der Fahrer durfte seine Reise fortsetzen, da er glaubhaft versicherte, von den kriminellen Handlungen nichts gewusst zu haben.
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  • Am 20. August überprüften Bundespolizisten im Terminal 2 des Flughafen Frankfurt am Main einen 27-jährigen Montenegriner. Er gab gegenüber der Streife an, dass er seine Familie abholen wolle. Daraus wurde allerdings nichts, denn wie sich herausstellte, wurde der Mann durch die montenegrinischen Behörden international gesucht wird. Er wird verdächtigt, im August 2018 zusammen mit weiteren Tätern mit Fäusten und Eisenstangen an einer Tankstelle in Podgorica auf mehrere Geschädigte eingeschlagen zu haben. Ein Opfer erlitt hierbei schwere Kopfverletzungen. Im Anschluss sollen die Täter das Auto des Mannes mit den Eisenstangen und Tritten beschädigt haben. In Montenegro droht dem Verdächtigen deshalb eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Beamten der Bundespolizei nahmen den Mann vorläufig fest. Bei der Überprüfung seines Nationalpasses stellten sie zudem fest, dass der Montenegriner sich bereits seit rund einem Jahr unerlaubt in Deutschland aufhält. Neben der Auslieferung in sein Heimatland erwartet den 27-Jährigen nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet.
    Am 20. August überprüften Bundespolizisten im Terminal 2 des Flughafen Frankfurt am Main einen 27-jährigen Montenegriner. Er gab gegenüber der Streife an, dass er seine Familie abholen wolle. Daraus wurde allerdings nichts, denn wie sich herausstellte, wurde der Mann durch die montenegrinischen Behörden international gesucht wird. Er wird verdächtigt, im August 2018 zusammen mit weiteren Tätern mit Fäusten und Eisenstangen an einer Tankstelle in Podgorica auf mehrere Geschädigte eingeschlagen zu haben. Ein Opfer erlitt hierbei schwere Kopfverletzungen. Im Anschluss sollen die Täter das Auto des Mannes mit den Eisenstangen und Tritten beschädigt haben. In Montenegro droht dem Verdächtigen deshalb eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Beamten der Bundespolizei nahmen den Mann vorläufig fest. Bei der Überprüfung seines Nationalpasses stellten sie zudem fest, dass der Montenegriner sich bereits seit rund einem Jahr unerlaubt in Deutschland aufhält. Neben der Auslieferung in sein Heimatland erwartet den 27-Jährigen nun auch ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet.
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