• Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 22:15 Uhr ereignete sich auf der Stiftsallee ein Verkehrsunfall. Ein 43-jähriger Autofahrer fuhr von dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf die Stiftsallee und kollidierte dort seitlich mit einem Opel Corsa, der von einem 24-jährigen Mindener in Richtung der Kreuzung zur Ringstraße fuhr. Es entstand Sachschaden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Fahrer des Audi eine Alkoholfahne fest, die durch einen Test bestätigt wurde. Auf der Polizeiwache in der Marienstraße wurde ihm daraufhin durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Da der Fahrer nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, gegen 22:15 Uhr ereignete sich auf der Stiftsallee ein Verkehrsunfall. Ein 43-jähriger Autofahrer fuhr von dem Parkplatz eines Schnellrestaurants auf die Stiftsallee und kollidierte dort seitlich mit einem Opel Corsa, der von einem 24-jährigen Mindener in Richtung der Kreuzung zur Ringstraße fuhr. Es entstand Sachschaden. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten beim Fahrer des Audi eine Alkoholfahne fest, die durch einen Test bestätigt wurde. Auf der Polizeiwache in der Marienstraße wurde ihm daraufhin durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Da der Fahrer nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist, musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
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  • Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
    Am Mittwoch, 20. August 2025, gegen 12:45 Uhr kontrollierten Polizisten des 2. Reviers in der Kieler Innenstadt einen BMW, der ein Durchfahrtsverbot missachtet hatte. Der Fahrer hatte einen offenen Haftbefehl und führte über 100 unversteuerte E-Zigaretten mit sich. Die Beamten bemerkten den BMW am Berliner Platz in einem Bereich mit Durchfahrtsverbot. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 23-jährigen Deutschen aufgrund eines Betäubungsmittelverfahrens ein offener Haftbefehl der Hamburger Staatsanwaltschaft vorlag. Im Fahrzeug fanden die Beamten knapp über 100 original verpackte E-Zigaretten ohne Steuerzeichen. Bei in Deutschland erlaubten Vapes sind maximal 600 Züge pro Zigarette erlaubt; die aufgefundenen E-Zigaretten wiesen jedoch 15.000 bis 60.000 Züge auf. Das Hauptzollamt Kiel unterstützte die Polizisten. Die Zollbeamten stuften die sichergestellten E-Zigaretten als nicht geringe Menge unversteuerter Ware ein und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhehlerei ein. Bei der Durchsuchung seiner persönlichen Gegenstände fanden die Beamten zudem mehrere Autoschlüssel hochwertiger Automarken, zu deren Herkunft der 23-Jährige keine Angaben machen konnte. Diese sowie zwei Smartphones wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Der 23-Jährige wurde nach Abschluss der Maßnahmen in Polizeigewahrsam genommen und aufgrund des offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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  • Am Donnerstag, den 21. August 2025, gegen 15 Uhr wurde in der Nähe des Neumarkts in der Lungengasse ein 40-jähriger Mann von der Polizei festgenommen. Ein aufmerksamer Zeuge (44) hatte beobachtet, wie sich der Tatverdächtige an einem geparkten VW Golf zu schaffen machte und anschließend auf der Beifahrerseite einstieg, um den Wagen zu durchsuchen. Die alarmierten Einsatzkräfte nahmen den Mann noch im Fahrzeug fest. Der polizeibekannte Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
    Am Donnerstag, den 21. August 2025, gegen 15 Uhr wurde in der Nähe des Neumarkts in der Lungengasse ein 40-jähriger Mann von der Polizei festgenommen. Ein aufmerksamer Zeuge (44) hatte beobachtet, wie sich der Tatverdächtige an einem geparkten VW Golf zu schaffen machte und anschließend auf der Beifahrerseite einstieg, um den Wagen zu durchsuchen. Die alarmierten Einsatzkräfte nahmen den Mann noch im Fahrzeug fest. Der polizeibekannte Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden.
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  • Am 21. August 2025 nahm die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen 45-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Fahndungshinweises bei seiner Ankunft aus Athen, Griechenland. Die Ausländerbehörde Bielefeld hatte den Mann wegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots zur Fahndung ausgeschrieben. Zusätzlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. Der Mann war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von 1.139,50 Euro und vermied so eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren gegen den 45-Jährigen ein, da er trotz des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist war. Der Syrer wurde am 22. August 2025 nach Athen abgeschoben.
    Am 21. August 2025 nahm die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen einen 45-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines Fahndungshinweises bei seiner Ankunft aus Athen, Griechenland. Die Ausländerbehörde Bielefeld hatte den Mann wegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots zur Fahndung ausgeschrieben. Zusätzlich lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn vor. Der Mann war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.050 Euro verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Geldstrafe und die Verfahrenskosten in Höhe von 1.139,50 Euro und vermied so eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe. Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren gegen den 45-Jährigen ein, da er trotz des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach Deutschland eingereist war. Der Syrer wurde am 22. August 2025 nach Athen abgeschoben.
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  • Am Donnerstag, 21. August 2025, haben Zollbeamte des Hauptzollamts Münster am niederländischen Grenzübergang Sandersküper bei Ahaus einen 26-jährigen Niederländer angehalten, der knapp 60.000 unversteuerte Zigaretten in seinem Auto transportierte. Der dadurch verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf knapp 12.000 Euro. Der Mann gab an, sich verfahren zu haben und gar nicht nach Deutschland einreisen zu wollen. Die Zollbeamten schenkten seiner Aussage jedoch keinen Glauben und gingen nicht auf seine Bitte ein, sofort zurückfahren zu dürfen. Stattdessen führten sie eine gründliche Fahrzeugkontrolle durch. Dabei entdeckten sie mehrere Kartons mit insgesamt knapp 60.000 Zigaretten, die nicht mit den vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen waren. Dem Staat wären dadurch knapp 12.000 Euro an Tabaksteuer entgangen. Der Zoll beschlagnahmte die Zigaretten und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Niederländer ein. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.
    Am Donnerstag, 21. August 2025, haben Zollbeamte des Hauptzollamts Münster am niederländischen Grenzübergang Sandersküper bei Ahaus einen 26-jährigen Niederländer angehalten, der knapp 60.000 unversteuerte Zigaretten in seinem Auto transportierte. Der dadurch verhinderte Steuerschaden beläuft sich auf knapp 12.000 Euro. Der Mann gab an, sich verfahren zu haben und gar nicht nach Deutschland einreisen zu wollen. Die Zollbeamten schenkten seiner Aussage jedoch keinen Glauben und gingen nicht auf seine Bitte ein, sofort zurückfahren zu dürfen. Stattdessen führten sie eine gründliche Fahrzeugkontrolle durch. Dabei entdeckten sie mehrere Kartons mit insgesamt knapp 60.000 Zigaretten, die nicht mit den vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen waren. Dem Staat wären dadurch knapp 12.000 Euro an Tabaksteuer entgangen. Der Zoll beschlagnahmte die Zigaretten und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Niederländer ein. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.
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