Reisender (44) muss 200 Euro Pfändung zahlen
Am 12.08.2026 kehrte ein 44-jähriger Deutscher mit einem Flug aus Antalya zum Flughafen Erfurt-Weimar zurück. Bei der Einreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass die Thüringer Justiz gegen den Mann einen Pfändungsbeschluss wegen Steuerhinterziehung erlassen hatte. Die Beamten pfändeten einen Teilbetrag von 200 Euro, der nun der Landeskasse zugeführt wird. Für den Reisenden ist die Sache damit jedoch nicht erledigt, da noch ein hoher Betrag von mehreren tausend Euro offen ist. Nach der Teilzahlung konnte der Mann die Einreisekontrolle passieren. Die Bundespolizei informierte die ausschreibende Behörde über die Teilzahlung.
Am 12.08.2026 kehrte ein 44-jähriger Deutscher mit einem Flug aus Antalya zum Flughafen Erfurt-Weimar zurück. Bei der Einreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass die Thüringer Justiz gegen den Mann einen Pfändungsbeschluss wegen Steuerhinterziehung erlassen hatte. Die Beamten pfändeten einen Teilbetrag von 200 Euro, der nun der Landeskasse zugeführt wird. Für den Reisenden ist die Sache damit jedoch nicht erledigt, da noch ein hoher Betrag von mehreren tausend Euro offen ist. Nach der Teilzahlung konnte der Mann die Einreisekontrolle passieren. Die Bundespolizei informierte die ausschreibende Behörde über die Teilzahlung.
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