Am 15.07.2026 entdeckten Zollbedienstete am Hamburger Flughafen bei einer aus Dubai einreisenden 43-jährigen Frau eine Rolex-Armbanduhr im Wert von über 15.000 Euro sowie sechs Goldschmuckstücke im Gesamtwert von rund 15.000 Euro. Die Frau trug die Gegenstände bei der Einreise. Sie gab an, während eines viermonatigen Urlaubs in Dubai von ihren Eltern Geldgeschenke erhalten und davon die Uhr, drei Goldarmbänder, zwei Goldringe und einen Goldarmreif gekauft zu haben. Die Freigrenze für nicht anzumeldende Waren beträgt 430 Euro. Die Frau entrichtete vor Ort Einfuhrabgaben in Höhe von rund 6.000 Euro. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen des Hauptzollamtes Itzehoe dauern.
Am 15.07.2026 entdeckten Zollbedienstete am Hamburger Flughafen bei einer aus Dubai einreisenden 43-jährigen Frau eine Rolex-Armbanduhr im Wert von über 15.000 Euro sowie sechs Goldschmuckstücke im Gesamtwert von rund 15.000 Euro. Die Frau trug die Gegenstände bei der Einreise. Sie gab an, während eines viermonatigen Urlaubs in Dubai von ihren Eltern Geldgeschenke erhalten und davon die Uhr, drei Goldarmbänder, zwei Goldringe und einen Goldarmreif gekauft zu haben. Die Freigrenze für nicht anzumeldende Waren beträgt 430 Euro. Die Frau entrichtete vor Ort Einfuhrabgaben in Höhe von rund 6.000 Euro. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen des Hauptzollamtes Itzehoe dauern.
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