Am 05.07.2026 kontrollierten Zöllner am Flughafen Bremen einen aus dem Libanon einreisenden 28-jährigen Mann. Im Röntgen seines Gepäcks zeigten sich Auffälligkeiten, woraufhin die Beamten 25 Pakete mit je 40 Tabletten eines nicht zugelassenen Nahrungsergänzungsmittels fanden. Die Tabletten enthalten den in Deutschland verbotenen Wirkstoff Sibutramin, der auf der Verpackung nicht deklariert war. Die Tabletten wurden sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Der Mann gab an, die Tabletten nicht für den Eigenbedarf mitgeführt zu haben.
Am 05.07.2026 kontrollierten Zöllner am Flughafen Bremen einen aus dem Libanon einreisenden 28-jährigen Mann. Im Röntgen seines Gepäcks zeigten sich Auffälligkeiten, woraufhin die Beamten 25 Pakete mit je 40 Tabletten eines nicht zugelassenen Nahrungsergänzungsmittels fanden. Die Tabletten enthalten den in Deutschland verbotenen Wirkstoff Sibutramin, der auf der Verpackung nicht deklariert war. Die Tabletten wurden sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Der Mann gab an, die Tabletten nicht für den Eigenbedarf mitgeführt zu haben.