Hauptzollamt Bremen
Neueste Updates
  • Zoll findet 1000 verbotene Abnehmtabletten
    Am 05.07.2026 kontrollierten Zöllner am Flughafen Bremen einen aus dem Libanon einreisenden 28-jährigen Mann. Im Röntgen seines Gepäcks zeigten sich Auffälligkeiten, woraufhin die Beamten 25 Pakete mit je 40 Tabletten eines nicht zugelassenen Nahrungsergänzungsmittels fanden. Die Tabletten enthalten den in Deutschland verbotenen Wirkstoff Sibutramin, der auf der Verpackung nicht deklariert war. Die Tabletten wurden sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Der Mann gab an, die Tabletten nicht für den Eigenbedarf mitgeführt zu haben.
    Am 05.07.2026 kontrollierten Zöllner am Flughafen Bremen einen aus dem Libanon einreisenden 28-jährigen Mann. Im Röntgen seines Gepäcks zeigten sich Auffälligkeiten, woraufhin die Beamten 25 Pakete mit je 40 Tabletten eines nicht zugelassenen Nahrungsergänzungsmittels fanden. Die Tabletten enthalten den in Deutschland verbotenen Wirkstoff Sibutramin, der auf der Verpackung nicht deklariert war. Die Tabletten wurden sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet. Der Mann gab an, die Tabletten nicht für den Eigenbedarf mitgeführt zu haben.
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  • Zoll stellt 20.000 unversteuerte Zigaretten sicher
    Am 23.06.2026 kontrollierten Zöllner an der A 27 an der Anschlussstelle Bremerhaven-Süd einen PKW. Der 47-jährige Fahrer verneinte zunächst, Tabakwaren mitzuführen. Auf der Rücksitzbank fanden die Beamten drei mit Klebeband verschlossene Kartons, in denen sich 20.000 unversteuerte Zigaretten und 100 E-Zigaretten befanden. Auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen wurde die Wohnung des Mannes durchsucht, jedoch ohne weitere Funde. Beim 18-jährigen Sohn wurden einige unversteuerte E-Zigaretten festgestellt, für die sofort Steuer und Zuschlag von rund 170 Euro gezahlt wurden. Gegen den 47-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Waren sichergestellt und ein Steuerbescheid über 4.000 Euro ausgehändigt.
    Am 23.06.2026 kontrollierten Zöllner an der A 27 an der Anschlussstelle Bremerhaven-Süd einen PKW. Der 47-jährige Fahrer verneinte zunächst, Tabakwaren mitzuführen. Auf der Rücksitzbank fanden die Beamten drei mit Klebeband verschlossene Kartons, in denen sich 20.000 unversteuerte Zigaretten und 100 E-Zigaretten befanden. Auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen wurde die Wohnung des Mannes durchsucht, jedoch ohne weitere Funde. Beim 18-jährigen Sohn wurden einige unversteuerte E-Zigaretten festgestellt, für die sofort Steuer und Zuschlag von rund 170 Euro gezahlt wurden. Gegen den 47-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die Waren sichergestellt und ein Steuerbescheid über 4.000 Euro ausgehändigt.
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  • Über 160 unversteuerte E-Zigaretten sichergestellt
    Am 21.06.2026 gegen 09:00 Uhr kontrollierte der Zoll auf der Bürgerweide in Bremen einen Flohmarktstand. Ein 21-jähriger Verkäufer bot sechs Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerzeichen an. Bei der Durchsuchung seines PKW fanden die Beamten im Kofferraum über 160 weitere unversteuerte E-Zigaretten mit einer Liquidfüllmenge von rund 20 ml pro Stück, insgesamt mehr als 3 Liter. In Deutschland sind maximal 2 ml pro Einweg-E-Zigarette zulässig. Gegen den Verkäufer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die E-Zigaretten wurden sichergestellt, und der 21-Jährige erhielt einen Steuerbescheid über 1.000 Euro.
    Am 21.06.2026 gegen 09:00 Uhr kontrollierte der Zoll auf der Bürgerweide in Bremen einen Flohmarktstand. Ein 21-jähriger Verkäufer bot sechs Einweg-E-Zigaretten ohne Steuerzeichen an. Bei der Durchsuchung seines PKW fanden die Beamten im Kofferraum über 160 weitere unversteuerte E-Zigaretten mit einer Liquidfüllmenge von rund 20 ml pro Stück, insgesamt mehr als 3 Liter. In Deutschland sind maximal 2 ml pro Einweg-E-Zigarette zulässig. Gegen den Verkäufer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Die E-Zigaretten wurden sichergestellt, und der 21-Jährige erhielt einen Steuerbescheid über 1.000 Euro.
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  • Strafverfahren gegen Bauarbeiter wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen eine bundesweite Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade durch. In Stade wurde ein Strafverfahren gegen einen Bauarbeiter eingeleitet, der im Verdacht steht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten und entgegen den geltenden Vorschriften eine Arbeitstätigkeit aufgenommen zu haben. Des Weiteren ergaben sich Hinweise auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen, nicht oder nicht vollständig entrichtete Sozialleistungen und den unberechtigten Bezug von Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. In vier Fällen wurden Arbeitnehmende verwarnt, weil sie ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen konnten. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an, insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Der Zoll steht in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen eine bundesweite Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade durch. In Stade wurde ein Strafverfahren gegen einen Bauarbeiter eingeleitet, der im Verdacht steht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten und entgegen den geltenden Vorschriften eine Arbeitstätigkeit aufgenommen zu haben. Des Weiteren ergaben sich Hinweise auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen, nicht oder nicht vollständig entrichtete Sozialleistungen und den unberechtigten Bezug von Leistungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. In vier Fällen wurden Arbeitnehmende verwarnt, weil sie ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen konnten. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an, insbesondere Geschäftsunterlagenprüfungen der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Der Zoll steht in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
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  • Zoll deckt mögliche Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz auf
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade verdachtsunabhängige Prüfungen durch. In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen und Sozialleistungen beziehen. In sechs weiteren Fällen wurden Arbeitnehmende verwarnt, da sie pflichtwidrig keinen Ausweis mit sich führten. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
    Am 10.03.2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in Delmenhorst und Stade verdachtsunabhängige Prüfungen durch. In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen und Sozialleistungen beziehen. In sechs weiteren Fällen wurden Arbeitnehmende verwarnt, da sie pflichtwidrig keinen Ausweis mit sich führten. An die Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Die Ermittlungen dauern.
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