Am 17.04.2026 überprüften 59 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel bei einer Fußballveranstaltung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Kiel 110 Sicherheitskräfte. Dabei wurden 60 Verstöße gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht festgestellt, bei der Arbeitgeber Beschäftigte spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden müssen. Der Hauptauftragnehmer hatte Aufträge an sieben weitere Unternehmen vergeben, und ein als Subunternehmen eingesetztes Unternehmen setzte Beschäftigte einer weiteren Firma ein, wobei der Verdacht einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung besteht. Die Zöllner kontrollierten Personalunterlagen, Identitäten und Arbeitszeiten, und laufende Geschäftsunterlagenprüfungen sollen weitere Verstöße aufdecken. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Am 17.04.2026 überprüften 59 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Kiel bei einer Fußballveranstaltung im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Kiel 110 Sicherheitskräfte. Dabei wurden 60 Verstöße gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht festgestellt, bei der Arbeitgeber Beschäftigte spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden müssen. Der Hauptauftragnehmer hatte Aufträge an sieben weitere Unternehmen vergeben, und ein als Subunternehmen eingesetztes Unternehmen setzte Beschäftigte einer weiteren Firma ein, wobei der Verdacht einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung besteht. Die Zöllner kontrollierten Personalunterlagen, Identitäten und Arbeitszeiten, und laufende Geschäftsunterlagenprüfungen sollen weitere Verstöße aufdecken. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.