Am 20.03.2026 stoppten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld einen in der Ukraine zugelassenen Volvo XC 60 auf dem Parkplatz Berge an der Bundesautobahn 44 nahe Anröchte. Die alleinreisende 45-jährige ukrainische Fahrerin gab an, beruflich auf einer Messe in Düsseldorf gewesen zu sein und sich nun auf dem Heimweg zu befinden. Die Überprüfung der Unterlagen ergab, dass die Frau seit November 2022 im Bundesgebiet lebt und das Auto seit August 2023 auf ihren Namen zugelassen ist. Da sich der Lebensmittelpunkt der Halterin im Bundesgebiet befindet, hätte das Auto, dessen Schätzwert bei rund 28.000 Euro liegt, beim Grenzübertritt in die EU beim Zoll angemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Die fällige Kraftfahrzeugsteuer von gut 900 Euro zahlte die Halterin vor Ort. Zudem erwartet sie nun ein Steuerbescheid mit den zu entrichtenden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 8.000 Euro sowie ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde der Fahrerin die Weiterreise gestattet. #Wirtschaftskriminalität
Am 20.03.2026 stoppten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld einen in der Ukraine zugelassenen Volvo XC 60 auf dem Parkplatz Berge an der Bundesautobahn 44 nahe Anröchte. Die alleinreisende 45-jährige ukrainische Fahrerin gab an, beruflich auf einer Messe in Düsseldorf gewesen zu sein und sich nun auf dem Heimweg zu befinden. Die Überprüfung der Unterlagen ergab, dass die Frau seit November 2022 im Bundesgebiet lebt und das Auto seit August 2023 auf ihren Namen zugelassen ist. Da sich der Lebensmittelpunkt der Halterin im Bundesgebiet befindet, hätte das Auto, dessen Schätzwert bei rund 28.000 Euro liegt, beim Grenzübertritt in die EU beim Zoll angemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Die fällige Kraftfahrzeugsteuer von gut 900 Euro zahlte die Halterin vor Ort. Zudem erwartet sie nun ein Steuerbescheid mit den zu entrichtenden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 8.000 Euro sowie ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde der Fahrerin die Weiterreise gestattet. #Wirtschaftskriminalität