Am 19.03.2026 wurde bekannt, dass Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Traunstein vergangene Woche einen albanischen Staatsbürger in einem Restaurant im Berchtesgadener Land vorläufig festnahmen, weil er ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Der Mann bediente gerade die Gäste, versuchte aber zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und in seine Unterkunft zu flüchten. Es stellte sich heraus, dass er sich bereits mehrere Jahre ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält und seiner Erwerbstätigkeit ohne Erlaubnis nachging, weshalb er auch strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten war. Nach Anordnung des Ermittlungsrichters befindet er sich aktuell in Untersuchungshaft. Gegen den Betreiber des Restaurants hat das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis gilt als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und fällt somit unter Schwarzarbeit. Arbeitgebern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Die Ermittlungen im Hinblick auf gegebenenfalls weitere begangene Straftaten, ob beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe abgeführt worden sein könnten, dauern noch.
Am 19.03.2026 wurde bekannt, dass Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Traunstein vergangene Woche einen albanischen Staatsbürger in einem Restaurant im Berchtesgadener Land vorläufig festnahmen, weil er ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Der Mann bediente gerade die Gäste, versuchte aber zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und in seine Unterkunft zu flüchten. Es stellte sich heraus, dass er sich bereits mehrere Jahre ohne gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält und seiner Erwerbstätigkeit ohne Erlaubnis nachging, weshalb er auch strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten war. Nach Anordnung des Ermittlungsrichters befindet er sich aktuell in Untersuchungshaft. Gegen den Betreiber des Restaurants hat das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis gilt als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und fällt somit unter Schwarzarbeit. Arbeitgebern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Die Ermittlungen im Hinblick auf gegebenenfalls weitere begangene Straftaten, ob beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge nicht in der richtigen Höhe abgeführt worden sein könnten, dauern noch.