Prozess gegen rechtsterroristische Gruppe
Am 05.03.2026 hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer müssen sich verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord, Verabredung zum Mord, schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Auf der Anklagebank sitzen: Hartwig B. (16), Jason R. (19), Lenny M. (16), Claudio S. (19), Justin W. (21), Devin K. (22), Ben-Maxim H. (15) und Jerome M. (16) – bis auf den 15-Jährigen sitzen alle in U-Haft. Die Gruppe soll Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen geplant und teils verübt haben, um das demokratische System in Deutschland zu erschüttern. Im Oktober 2024 soll ein Anschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) stattgefunden haben, bei dem das Gebäude vollständig ausbrannte und ein Schaden von 500.000 Euro entstand. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 05.03.2026 hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg der Prozess gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ begonnen. Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer müssen sich verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen versuchten Mord, Verabredung zum Mord, schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Auf der Anklagebank sitzen: Hartwig B. (16), Jason R. (19), Lenny M. (16), Claudio S. (19), Justin W. (21), Devin K. (22), Ben-Maxim H. (15) und Jerome M. (16) – bis auf den 15-Jährigen sitzen alle in U-Haft. Die Gruppe soll Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und linke Einrichtungen geplant und teils verübt haben, um das demokratische System in Deutschland zu erschüttern. Im Oktober 2024 soll ein Anschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) stattgefunden haben, bei dem das Gebäude vollständig ausbrannte und ein Schaden von 500.000 Euro entstand. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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Haftstrafen für Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle'
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe 'Letzte Verteidigungswelle' sieben Mitglieder und einen Unterstützer zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt. Die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Die Urteile ergingen nach Jugendstrafrecht; die Strafe des jüngsten Angeklagten von anderthalb Jahren Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen und betrieb sogenanntes 'Pädo-Hunting'. Bei einem Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Brandenburg) im 10.2024 wurden die Bewohner nur durch Zufall nicht verletzt, das Haus brannte vollständig aus. Zwei Mitglieder versuchten im 01.2025 in Schmölln (Thüringen) vergeblich, eine Asylbewerberunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen und hinterließen an der Fassade Hakenkreuze sowie Slogans wie 'Ausländer raus'. Ein geplanter Brandanschlag mit Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg wurde verhindert. Vier der Verurteilten sind noch minderjährig, der jüngste ist 15 Jahre alt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung #Sprengung
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34-Jähriger nach Messerattacke in Bus in U-Haft
Am 20.07.2018 gegen 15:00 Uhr griff ein 34-jähriger Deutscher iranischer Herkunft in einem Linienbus in Lübeck zehn Menschen mit einem Messer an und verletzte sie zum Teil schwer. Zuvor hatte er seinen Rucksack im Bus angezündet. Fahrgäste überwältigten den Mann und übergaben ihn der Polizei. Der Beschuldigte schweigt zu seinem Motiv. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Heimtückemord aus, da Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegen, dass er den Tod von Fahrgästen billigend in Kauf nahm. Ein 21-jähriger Niederländer erlitt schwere Stichverletzungen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Der Haftbefehl lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und versuchte besonders schwere Brandstiftung. Ein psychiatrischer Sachverständiger wurde beauftragt. Ein terroristischer Hintergrund wird nicht ausgeschlossen, es gibt jedoch keine Hinweise darauf. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 20.07.2018 gegen 15:00 Uhr griff ein 34-jähriger Deutscher iranischer Herkunft in einem Linienbus in Lübeck zehn Menschen mit einem Messer an und verletzte sie zum Teil schwer. Zuvor hatte er seinen Rucksack im Bus angezündet. Fahrgäste überwältigten den Mann und übergaben ihn der Polizei. Der Beschuldigte schweigt zu seinem Motiv. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Heimtückemord aus, da Videoaufnahmen und Zeugenaussagen belegen, dass er den Tod von Fahrgästen billigend in Kauf nahm. Ein 21-jähriger Niederländer erlitt schwere Stichverletzungen und wurde durch eine Notoperation gerettet. Der Haftbefehl lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und versuchte besonders schwere Brandstiftung. Ein psychiatrischer Sachverständiger wurde beauftragt. Ein terroristischer Hintergrund wird nicht ausgeschlossen, es gibt jedoch keine Hinweise darauf. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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Razzia gegen rechtsextremistische Terrorvereinigung
Am 17.03.2026 liefen seit dem frühen Morgen in fünf Bundesländern groß angelegte Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Terror. Im Visier der Bundesanwaltschaft standen zehn mutmaßliche Mitglieder (15 bis 22 Jahre alt) der rechtsextremistischen Terrorvereinigung „Letzte Verteidigungswelle“. Die Razzien fanden an 16 Orten statt, überwiegend in Wohnräumen und Orten, an denen sich die Jugendlichen aufhalten. Betroffen waren Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck). Die Polizei stellte Unterlagen sicher. Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Sie sollen sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 der Gruppe angeschlossen haben. Eine Beschuldigte soll Rädelsführerin gewesen sein. Gegen zwei weitere Verdächtige wird zudem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, die sich auf Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen beziehen. Gegen sieben Verdächtige läuft seit Anfang März ein Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Die Gruppe formierte sich spätestens Mitte April/Mai 2024 und sah sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der Deutschen Nation“. Sie wollte durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen. Die Gruppe war aktiv in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Hessen und Sachsen. Ihnen werden Brandanschläge bzw. Brandanschlagsversuche, versuchter Brandanschlag auf Asylunterkünfte, Verabredung zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Die Gruppe organisierte sich vorrangig über geschlossene Chatgruppen (WhatsApp, Telegram) und hatte offenbar bis zu 200 Teilnehmer allein in diesen digitalen Strukturen. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 17.03.2026 liefen seit dem frühen Morgen in fünf Bundesländern groß angelegte Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Terror. Im Visier der Bundesanwaltschaft standen zehn mutmaßliche Mitglieder (15 bis 22 Jahre alt) der rechtsextremistischen Terrorvereinigung „Letzte Verteidigungswelle“. Die Razzien fanden an 16 Orten statt, überwiegend in Wohnräumen und Orten, an denen sich die Jugendlichen aufhalten. Betroffen waren Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck). Die Polizei stellte Unterlagen sicher. Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Sie sollen sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 der Gruppe angeschlossen haben. Eine Beschuldigte soll Rädelsführerin gewesen sein. Gegen zwei weitere Verdächtige wird zudem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, die sich auf Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen beziehen. Gegen sieben Verdächtige läuft seit Anfang März ein Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Die Gruppe formierte sich spätestens Mitte April/Mai 2024 und sah sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der Deutschen Nation“. Sie wollte durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen. Die Gruppe war aktiv in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Hessen und Sachsen. Ihnen werden Brandanschläge bzw. Brandanschlagsversuche, versuchter Brandanschlag auf Asylunterkünfte, Verabredung zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Die Gruppe organisierte sich vorrangig über geschlossene Chatgruppen (WhatsApp, Telegram) und hatte offenbar bis zu 200 Teilnehmer allein in diesen digitalen Strukturen. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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Prozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe
Am 03.03.2026 begann vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg der Prozess gegen acht junge, teils minderjährige Männer wegen Mitgliedschaft in der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“, versuchten Mordes, Verabredung zum Mord und gefährlicher Körperverletzung. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner den Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen zu wollen. Drei der Angeklagten gelten als Rädelsführer, einer als Mittäter. Bei ihrer Festnahme im Mai 2025 waren vier der fünf Hauptbeschuldigten minderjährig, der jüngste 14 Jahre alt. Die Gruppe soll drei Anschläge oder Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen verübt haben, darunter einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Oktober 2024), einen versuchten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln (Januar 2025) sowie einen geplanten Brandanschlag in Senftenberg, der durch Hinweise eines Reporterteams verhindert wurde. Zudem sollen vier Beschuldigte Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Bundesanwaltschaft stuft die minderjährigen Angeklagten als „mit Verantwortungsreife“ handelnd ein. Die höchste mögliche Jugendstrafe beträgt zehn Jahre. Das Verfahren könnte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 03.03.2026 begann vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg der Prozess gegen acht junge, teils minderjährige Männer wegen Mitgliedschaft in der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“, versuchten Mordes, Verabredung zum Mord und gefährlicher Körperverletzung. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner den Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen zu wollen. Drei der Angeklagten gelten als Rädelsführer, einer als Mittäter. Bei ihrer Festnahme im Mai 2025 waren vier der fünf Hauptbeschuldigten minderjährig, der jüngste 14 Jahre alt. Die Gruppe soll drei Anschläge oder Anschlagspläne in Brandenburg und Thüringen verübt haben, darunter einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern (Oktober 2024), einen versuchten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln (Januar 2025) sowie einen geplanten Brandanschlag in Senftenberg, der durch Hinweise eines Reporterteams verhindert wurde. Zudem sollen vier Beschuldigte Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Bundesanwaltschaft stuft die minderjährigen Angeklagten als „mit Verantwortungsreife“ handelnd ein. Die höchste mögliche Jugendstrafe beträgt zehn Jahre. Das Verfahren könnte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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Anklage gegen L.V.W.-Mitglieder erhoben
Am 03.12.2025 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" (L.V.W) erhoben. Ihnen werden u.a. versuchter Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeschuldigten befinden sich mit Ausnahme von Ben-Maxim H. weiterhin in Untersuchungshaft. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 03.12.2025 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" (L.V.W) erhoben. Ihnen werden u.a. versuchter Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeschuldigten befinden sich mit Ausnahme von Ben-Maxim H. weiterhin in Untersuchungshaft. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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19-Jähriger Deutscher wegen Terrorverdachts in U-Haft
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
Am 07.08.2026 übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen einen 19-jährigen Deutschen, der Mitglied in einer terroristischen und kriminellen Vereinigung gewesen sein soll. Er sitzt bereits seit Mitte März in Untersuchungshaft. Ihm werden Anstiftung zum Mord, Anstiftung zur mehrfachen Brandstiftung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch eines Kindes, bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Billigung von Straftaten und Gewaltdarstellung vorgeworfen. Konkret soll er spätestens Ende März 2024 eine Online-Gruppierung mitgegründet haben, die auf die Begehung schwerster Straftaten wie Mord oder Totschlag ausgerichtet war, geprägt durch rechtsextreme Ideologie. Spätestens Ende 2024 schloss er sich einer weiteren Online-Gruppierung an und fungierte dort als einer der Anführer. Er soll gemeinsam mit anderen einen minderjährigen Jungen in Russland dazu gebracht haben, an einer Schule ein Kind mit einem Messer zu töten. Zudem rief er in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf und brachte Jugendliche in den USA und in Schweden dazu, Fahrzeuge in Brand zu setzen. Außerdem besteht der Verdacht, dass er über das Internet mit einem Kind im europäischen Ausland Kontakt hatte und es zu sexuellen Handlungen mit einem Messer veranlasste, wobei sich das Kind schwer verletzte. Videos der Taten soll er im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft rechnet die Gruppierungen der sogenannten COM-Szene. #Extremismus #Terrorismus #Mord #Sexualdelikt #Brandstiftung
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