Am 17.03.2026 liefen seit dem frühen Morgen in fünf Bundesländern groß angelegte Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Terror. Im Visier der Bundesanwaltschaft standen zehn mutmaßliche Mitglieder (15 bis 22 Jahre alt) der rechtsextremistischen Terrorvereinigung „Letzte Verteidigungswelle“. Die Razzien fanden an 16 Orten statt, überwiegend in Wohnräumen und Orten, an denen sich die Jugendlichen aufhalten. Betroffen waren Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck). Die Polizei stellte Unterlagen sicher. Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Sie sollen sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 der Gruppe angeschlossen haben. Eine Beschuldigte soll Rädelsführerin gewesen sein. Gegen zwei weitere Verdächtige wird zudem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, die sich auf Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen beziehen. Gegen sieben Verdächtige läuft seit Anfang März ein Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Die Gruppe formierte sich spätestens Mitte April/Mai 2024 und sah sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der Deutschen Nation“. Sie wollte durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen. Die Gruppe war aktiv in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Hessen und Sachsen. Ihnen werden Brandanschläge bzw. Brandanschlagsversuche, versuchter Brandanschlag auf Asylunterkünfte, Verabredung zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Die Gruppe organisierte sich vorrangig über geschlossene Chatgruppen (WhatsApp, Telegram) und hatte offenbar bis zu 200 Teilnehmer allein in diesen digitalen Strukturen. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
Am 17.03.2026 liefen seit dem frühen Morgen in fünf Bundesländern groß angelegte Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Terror. Im Visier der Bundesanwaltschaft standen zehn mutmaßliche Mitglieder (15 bis 22 Jahre alt) der rechtsextremistischen Terrorvereinigung „Letzte Verteidigungswelle“. Die Razzien fanden an 16 Orten statt, überwiegend in Wohnräumen und Orten, an denen sich die Jugendlichen aufhalten. Betroffen waren Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Rostock, Landkreis Nordwestmecklenburg, Wismar), Nordrhein-Westfalen (Kreis Herford), Sachsen (Dresden, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau), Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis) und Schleswig-Holstein (Lübeck). Die Polizei stellte Unterlagen sicher. Den Beschuldigten wird Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Sie sollen sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 der Gruppe angeschlossen haben. Eine Beschuldigte soll Rädelsführerin gewesen sein. Gegen zwei weitere Verdächtige wird zudem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, die sich auf Angriffe auf vermeintlich pädophile Personen beziehen. Gegen sieben Verdächtige läuft seit Anfang März ein Prozess vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Die Gruppe formierte sich spätestens Mitte April/Mai 2024 und sah sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der Deutschen Nation“. Sie wollte durch Gewalttaten gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems herbeiführen. Die Gruppe war aktiv in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Hessen und Sachsen. Ihnen werden Brandanschläge bzw. Brandanschlagsversuche, versuchter Brandanschlag auf Asylunterkünfte, Verabredung zum Mord, gefährliche Körperverletzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorgeworfen. Die Gruppe organisierte sich vorrangig über geschlossene Chatgruppen (WhatsApp, Telegram) und hatte offenbar bis zu 200 Teilnehmer allein in diesen digitalen Strukturen. #Terrorismus #Mord #Brandstiftung #Koerperverletzung
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