Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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  • Polizeilicher Schusswaffengebrauch
    In der Nacht auf Donnerstag, den 02.07.2026, kam es in Crailsheim zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zwei Polizeibeamte wollten einen 26-jährigen Mann in der Nähe einer Tankstelle einer Personenkontrolle unterziehen. Der Mann zog ein Messer und ging trotz mehrfacher Aufforderung, es wegzulegen, zielgerichtet auf die Einsatzkräfte zu. Die Beamten gaben mehrere Schüsse ab, wodurch der 26-Jährige verletzt wurde. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr besteht nicht. Die Ermittlungen zum Schusswaffengebrauch wurden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. #Waffen
    In der Nacht auf Donnerstag, den 02.07.2026, kam es in Crailsheim zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zwei Polizeibeamte wollten einen 26-jährigen Mann in der Nähe einer Tankstelle einer Personenkontrolle unterziehen. Der Mann zog ein Messer und ging trotz mehrfacher Aufforderung, es wegzulegen, zielgerichtet auf die Einsatzkräfte zu. Die Beamten gaben mehrere Schüsse ab, wodurch der 26-Jährige verletzt wurde. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, Lebensgefahr besteht nicht. Die Ermittlungen zum Schusswaffengebrauch wurden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. #Waffen
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  • 53-Jähriger greift Bewohner mit Messer an
    Am 21.06.2026 gegen 00:00 Uhr wurden Einsatzkräfte des PP Mannheim zu einer Bedrohungslage in der Mannheimer Innenstadt gerufen. In einer Wohnung verletzte ein 53-jähriger Bewohner mehrere Personen mit einem Messer. Der Mann kam Aufforderungen der Beamten nicht nach und drohte aus dem Fenster zu stürzen. Bei einem Notzugriff wurden zwei schwer verletzte Personen aufgefunden: eine 26-jährige Frau (reanimationspflichtig, notoperiert) und ein 76-jähriger Mann (schwer verletzt, keine akute Lebensgefahr). Der 53-jährige Deutsche wurde festgenommen, kollabierte nach Eintreffen der Rettungskräfte und verstarb im Krankenhaus. Die Todesursache wird durch Obduktion geklärt. Die Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts dauern.
    Am 21.06.2026 gegen 00:00 Uhr wurden Einsatzkräfte des PP Mannheim zu einer Bedrohungslage in der Mannheimer Innenstadt gerufen. In einer Wohnung verletzte ein 53-jähriger Bewohner mehrere Personen mit einem Messer. Der Mann kam Aufforderungen der Beamten nicht nach und drohte aus dem Fenster zu stürzen. Bei einem Notzugriff wurden zwei schwer verletzte Personen aufgefunden: eine 26-jährige Frau (reanimationspflichtig, notoperiert) und ein 76-jähriger Mann (schwer verletzt, keine akute Lebensgefahr). Der 53-jährige Deutsche wurde festgenommen, kollabierte nach Eintreffen der Rettungskräfte und verstarb im Krankenhaus. Die Todesursache wird durch Obduktion geklärt. Die Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts dauern.
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  • Brandstiftung in Umspannwerk
    Am 08.06.2026 gegen 17:15 Uhr wurde im Umspannwerk 'Reutlingen-West' in der Markwiesenstraße ein Brand gelegt. Nach Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Staatsschutzzentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gehen die Behörden von Brandstiftung aus. Ein oder mehrere unbekannte Täter drangen auf das Gelände ein und legten an mehreren Stellen Brände, wobei Brandbeschleuniger verwendet wurde. Die Ermittlungen dauern. #Brandstiftung
    Am 08.06.2026 gegen 17:15 Uhr wurde im Umspannwerk 'Reutlingen-West' in der Markwiesenstraße ein Brand gelegt. Nach Ermittlungen des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und des Staatsschutzzentrums bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gehen die Behörden von Brandstiftung aus. Ein oder mehrere unbekannte Täter drangen auf das Gelände ein und legten an mehreren Stellen Brände, wobei Brandbeschleuniger verwendet wurde. Die Ermittlungen dauern. #Brandstiftung
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  • Brand in Umspannwerk – Staatsschutz ermittelt
    Am 08.06.2026 gegen 19:42 Uhr kam es zu einem Brand in einem Reutlinger Umspannwerk. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung und Störung öffentlicher Betriebe. Der Brand verursachte einen großflächigen Stromausfall im Stadtgebiet Reutlingen und umliegenden Ortschaften. Im Laufe des Tages konnte die Stromversorgung für viele Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wiederhergestellt werden. Derzeit ist noch unklar, wann die Stromversorgung vollständig gesichert sein wird. Die Ermittlungen richten sich gegen unbekannte Täter. Hinweise zu Tatverdächtigen oder Motiven liegen noch nicht vor. Die Spurensicherung, unter anderem mit einem Brandmittelspürhund und Sachverständigen, dauert.
    Am 08.06.2026 gegen 19:42 Uhr kam es zu einem Brand in einem Reutlinger Umspannwerk. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung und Störung öffentlicher Betriebe. Der Brand verursachte einen großflächigen Stromausfall im Stadtgebiet Reutlingen und umliegenden Ortschaften. Im Laufe des Tages konnte die Stromversorgung für viele Haushalte, Gewerbebetriebe und öffentliche Einrichtungen wiederhergestellt werden. Derzeit ist noch unklar, wann die Stromversorgung vollständig gesichert sein wird. Die Ermittlungen richten sich gegen unbekannte Täter. Hinweise zu Tatverdächtigen oder Motiven liegen noch nicht vor. Die Spurensicherung, unter anderem mit einem Brandmittelspürhund und Sachverständigen, dauert.
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  • 15-Jähriger wegen Mordverabredung in Haft
    Am 03.06.2026 wurde ein Haftbefehl gegen einen 15-jährigen deutschen Staatsangehörigen vollstreckt, der im Zusammenhang mit einer geplanten schweren Gewalttat in Esslingen steht. Der Jugendliche war bereits am 22.05.2026 vorläufig festgenommen, mangels dringenden Tatverdachts jedoch wieder freigelassen worden. Nach Auswertung von Mobiltelefonen erhärtete sich der Tatverdacht, sodass auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Haftbefehl wegen Verabredung zum Mord erlassen wurde. Beamte des Landeskriminalamtes nahmen den 15-Jährigen an seiner Wohnanschrift im Rems-Murr-Kreis fest. Bereits am 22.05.2026 war gegen zwei weitere Beschuldigte Untersuchungshaft angeordnet worden. Die Ermittlungen dauern. #Mord
    Am 03.06.2026 wurde ein Haftbefehl gegen einen 15-jährigen deutschen Staatsangehörigen vollstreckt, der im Zusammenhang mit einer geplanten schweren Gewalttat in Esslingen steht. Der Jugendliche war bereits am 22.05.2026 vorläufig festgenommen, mangels dringenden Tatverdachts jedoch wieder freigelassen worden. Nach Auswertung von Mobiltelefonen erhärtete sich der Tatverdacht, sodass auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Haftbefehl wegen Verabredung zum Mord erlassen wurde. Beamte des Landeskriminalamtes nahmen den 15-Jährigen an seiner Wohnanschrift im Rems-Murr-Kreis fest. Bereits am 22.05.2026 war gegen zwei weitere Beschuldigte Untersuchungshaft angeordnet worden. Die Ermittlungen dauern. #Mord
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  • Jugendliche nach polizeilichen Maßnahmen festgenommen
    Am 22.05.2026 gegen 16:45 Uhr haben Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im Esslinger Stadtteil Oberesslingen mehrere Jugendliche festgenommen. Vier Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren wird vorgeworfen, eine schwere Straftat zum Nachteil einer weiteren Person geplant zu haben. Einer der Beschuldigten führte bei seiner Festnahme einen Schlagring mit sich. Bei Durchsuchungen wurden mehrere Mobiltelefone und elektronische Datenträger sichergestellt. Die geplante Gewalttat konnte erfolgreich verhindert werden. Die Behörden wurden im Rahmen von Ermittlungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf die Tat aufmerksam. Gegen einen Jugendlichen wurde Haftbefehl wegen Verabredung zum Mord erlassen, gegen einen weiteren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zwei weitere Beschuldigte wurden wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern.
    Am 22.05.2026 gegen 16:45 Uhr haben Ermittler des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im Esslinger Stadtteil Oberesslingen mehrere Jugendliche festgenommen. Vier Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren wird vorgeworfen, eine schwere Straftat zum Nachteil einer weiteren Person geplant zu haben. Einer der Beschuldigten führte bei seiner Festnahme einen Schlagring mit sich. Bei Durchsuchungen wurden mehrere Mobiltelefone und elektronische Datenträger sichergestellt. Die geplante Gewalttat konnte erfolgreich verhindert werden. Die Behörden wurden im Rahmen von Ermittlungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf die Tat aufmerksam. Gegen einen Jugendlichen wurde Haftbefehl wegen Verabredung zum Mord erlassen, gegen einen weiteren wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Zwei weitere Beschuldigte wurden wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen dauern.
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  • Polizeilicher Schusswaffengebrauch am 12.05.2026
    Am 12.05.2026 gegen 11:50 Uhr kam es in Walldorf zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch. Die Bodycam-Aufnahmen der eingesetzten Beamten wurden ausgewertet. Demnach versuchten die Beamten über einen längeren Zeitraum vergeblich, den Mann zu überzeugen, das von ihm geführte Messer wegzulegen. Auch der Einsatz von Pfefferspray und die Abgabe von Warnschüssen erzielten keine Wirkung. Als der Mann sich schließlich mit dem Messer schnellen Schrittes in bedrohlicher Weise auf die Beamten zubewegte, schossen drei Polizisten auf ihn. Der Angeschossene befindet sich weiterhin im Krankenhaus, sein Zustand ist stabil. Die Ermittlungen dauern. #Waffen
    Am 12.05.2026 gegen 11:50 Uhr kam es in Walldorf zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch. Die Bodycam-Aufnahmen der eingesetzten Beamten wurden ausgewertet. Demnach versuchten die Beamten über einen längeren Zeitraum vergeblich, den Mann zu überzeugen, das von ihm geführte Messer wegzulegen. Auch der Einsatz von Pfefferspray und die Abgabe von Warnschüssen erzielten keine Wirkung. Als der Mann sich schließlich mit dem Messer schnellen Schrittes in bedrohlicher Weise auf die Beamten zubewegte, schossen drei Polizisten auf ihn. Der Angeschossene befindet sich weiterhin im Krankenhaus, sein Zustand ist stabil. Die Ermittlungen dauern. #Waffen
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  • Ermittlungen gegen mutmaßliches Netzwerk gewerbsmäßiger Raubgräber
    Am 22. April 2026 führten die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zeitgleiche Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz) sowie in Österreich (Niederösterreich) durch. Insgesamt wurden 19 Objekte durchsucht, darunter Wohn- und Geschäftsräume. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, über einen längeren Zeitraum systematisch archäologische Kulturgüter illegal geborgen und gewerbsmäßig in den Handel gebracht zu haben, insbesondere unter Verstoß gegen das Kulturgutschutzgesetz. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter eine Vielzahl archäologischer Gegenstände und historische Schusswaffen. Die Ermittlungen begannen im Juni 2025, als bei zwei Tatverdächtigen bereits zahlreiche archäologische Objekte sichergestellt wurden. Die Täter sollen gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte in Deutschland, Österreich und Spanien mit Metalldetektoren und Unterwassererkundungen aufgesucht haben. Die Untersuchung der sichergestellten Gegenstände dauert an. Die Ermittlungen dauern. #Raubüberfall
    Am 22. April 2026 führten die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zeitgleiche Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz) sowie in Österreich (Niederösterreich) durch. Insgesamt wurden 19 Objekte durchsucht, darunter Wohn- und Geschäftsräume. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, über einen längeren Zeitraum systematisch archäologische Kulturgüter illegal geborgen und gewerbsmäßig in den Handel gebracht zu haben, insbesondere unter Verstoß gegen das Kulturgutschutzgesetz. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter eine Vielzahl archäologischer Gegenstände und historische Schusswaffen. Die Ermittlungen begannen im Juni 2025, als bei zwei Tatverdächtigen bereits zahlreiche archäologische Objekte sichergestellt wurden. Die Täter sollen gezielt archäologisch bedeutsame Fundorte in Deutschland, Österreich und Spanien mit Metalldetektoren und Unterwassererkundungen aufgesucht haben. Die Untersuchung der sichergestellten Gegenstände dauert an. Die Ermittlungen dauern. #Raubüberfall
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  • Fahndung nach mutmaßlichen Köpfen von Ransomware-Gruppen
    Am 30.03.2026 um 10:30 Uhr gaben das Cybercrime-Zentrum (CCZ) und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) bekannt, dass sie den mutmaßlichen Kopf der Ransomware-Gruppierungen "GandCrab" und "REvil" (auch "Sodinokibi" genannt) sowie den mutmaßlichen Programmierer der von diesen Hackern genutzten Schadsoftware identifiziert und Haftbefehle gegen beide Beschuldigten erwirkt haben. Die beiden Gesuchten stehen unter anderem im dringenden Verdacht, für den Angriff auf die Württembergischen Staatstheater Stuttgart im Jahr 2019 mitverantwortlich zu sein. Die Ransomware-Gruppe "GandCrab" war in den Jahren 2018 und 2019 aktiv. Es besteht der Verdacht, dass mehrere Mitglieder der Organisation, darunter die beiden vom CCZ und LKA gesuchten Beschuldigten, noch im Jahr 2019 die Ransomware-Gruppe "REvil" gründeten und ihre Angriffe jedenfalls bis einschließlich Juli 2021 fortsetzten. Den beiden Gesuchten wird zur Last gelegt, zwischen 2019 und 2021 an Angriffen auf insgesamt 130 Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland beteiligt gewesen zu sein. In 25 Fällen wurde das geforderte Lösegeld bezahlt. Der Gesamtlösegeldschaden beläuft sich auf rund 1,8 Millionen Euro, wobei die höchste Lösegeldsumme 658.000 Euro beträgt. Diese Attacken führten in Deutschland zu wirtschaftlichen Schäden in Höhe von rund 35 Millionen Euro, wobei allein einem Unternehmen aus Baden-Württemberg ein Schaden in Höhe von rund 9 Millionen Euro entstand. Der wirtschaftliche Schaden, der den geschädigten Unternehmen und Einrichtungen weltweit entstanden ist, wird auf mehrere hundert Millionen Euro beziffert. Bei "GandCrab" und "REvil" handelte es sich um ein Ransomware-as-a-Service-Modell. Der mutmaßliche Kopf der Gruppierung steht im Verdacht, die Produkte "GandCrab" und "REvil" beworben und Affiliates angeworben zu haben, sowie die Abwicklung der Lösegeldtransaktionen organisiert zu haben. Dem mutmaßlichen Programmierer wird zur Last gelegt, die von der Gruppierung genutzte Darknetseite zur Organisation und Verwaltung von Erpressungen sowie die Schadsoftware entwickelt und fortentwickelt zu haben. Am 30.01.2026 war es dem Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg (CCZ) gelungen, die Verurteilung des mutmaßlichen Erpressers der württembergischen Staatstheater und von weiteren 21 deutschen Unternehmen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren durch das Landgericht Stuttgart zu erwirken. Die weiteren Maßnahmen zur Festnahme der Beschuldigten werden international eng koordiniert. Die öffentliche Fahndung nach den Beschuldigten wurde im Fahndungsportal des Bundeskriminalamtes (Shchukin: / Kravchuk:) sowie des Landeskriminalamts Baden-Württemberg eingestellt (Shchukin: / Kravchuk: ). Zudem wurden die beiden Beschuldigten auf die EU-Most-Wanted-Liste gesetzt (/).
    Am 30.03.2026 um 10:30 Uhr gaben das Cybercrime-Zentrum (CCZ) und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) bekannt, dass sie den mutmaßlichen Kopf der Ransomware-Gruppierungen "GandCrab" und "REvil" (auch "Sodinokibi" genannt) sowie den mutmaßlichen Programmierer der von diesen Hackern genutzten Schadsoftware identifiziert und Haftbefehle gegen beide Beschuldigten erwirkt haben. Die beiden Gesuchten stehen unter anderem im dringenden Verdacht, für den Angriff auf die Württembergischen Staatstheater Stuttgart im Jahr 2019 mitverantwortlich zu sein. Die Ransomware-Gruppe "GandCrab" war in den Jahren 2018 und 2019 aktiv. Es besteht der Verdacht, dass mehrere Mitglieder der Organisation, darunter die beiden vom CCZ und LKA gesuchten Beschuldigten, noch im Jahr 2019 die Ransomware-Gruppe "REvil" gründeten und ihre Angriffe jedenfalls bis einschließlich Juli 2021 fortsetzten. Den beiden Gesuchten wird zur Last gelegt, zwischen 2019 und 2021 an Angriffen auf insgesamt 130 Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland beteiligt gewesen zu sein. In 25 Fällen wurde das geforderte Lösegeld bezahlt. Der Gesamtlösegeldschaden beläuft sich auf rund 1,8 Millionen Euro, wobei die höchste Lösegeldsumme 658.000 Euro beträgt. Diese Attacken führten in Deutschland zu wirtschaftlichen Schäden in Höhe von rund 35 Millionen Euro, wobei allein einem Unternehmen aus Baden-Württemberg ein Schaden in Höhe von rund 9 Millionen Euro entstand. Der wirtschaftliche Schaden, der den geschädigten Unternehmen und Einrichtungen weltweit entstanden ist, wird auf mehrere hundert Millionen Euro beziffert. Bei "GandCrab" und "REvil" handelte es sich um ein Ransomware-as-a-Service-Modell. Der mutmaßliche Kopf der Gruppierung steht im Verdacht, die Produkte "GandCrab" und "REvil" beworben und Affiliates angeworben zu haben, sowie die Abwicklung der Lösegeldtransaktionen organisiert zu haben. Dem mutmaßlichen Programmierer wird zur Last gelegt, die von der Gruppierung genutzte Darknetseite zur Organisation und Verwaltung von Erpressungen sowie die Schadsoftware entwickelt und fortentwickelt zu haben. Am 30.01.2026 war es dem Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg (CCZ) gelungen, die Verurteilung des mutmaßlichen Erpressers der württembergischen Staatstheater und von weiteren 21 deutschen Unternehmen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren durch das Landgericht Stuttgart zu erwirken. Die weiteren Maßnahmen zur Festnahme der Beschuldigten werden international eng koordiniert. Die öffentliche Fahndung nach den Beschuldigten wurde im Fahndungsportal des Bundeskriminalamtes (Shchukin: / Kravchuk:) sowie des Landeskriminalamts Baden-Württemberg eingestellt (Shchukin: / Kravchuk: ). Zudem wurden die beiden Beschuldigten auf die EU-Most-Wanted-Liste gesetzt (/).
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  • Auslieferung einer 61-jährigen Tatverdächtigen aus Schweden wegen Online-Trading-Betrug
    Am 26.03.2026 gelang es Ermittlern des Cybercrime-Zentrums (CCZ) und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA), eine 61-jährige schwedische Staatsangehörige in Schweden zu identifizieren, der Straftaten im Zusammenhang mit international organisiertem Online-Trading-Betrug vorgeworfen werden. Die Frau wurde im März 2026 aufgrund eines durch das CCZ erwirkten europäischen Haftbefehls von Schweden nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Gegen sie besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Betrug in mehreren Fällen zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger. Die Beschuldigte soll spätestens im Jahr 2018 mit mehreren Personen zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Online-Trading-Betrugstaten zu begehen. Hierzu wurden professionell gestaltete Internetplattformen betrieben, auf denen vermeintliche Investitionsmöglichkeiten in Finanzprodukte und Derivate angeboten wurden. Anleger, die sich registrierten, wurden anschließend von angeblichen Finanzberatern kontaktiert und unter Vorspiegelung hoher Gewinnchancen zu Einzahlungen veranlasst. Es erfolgte keine Investition der Gelder, sondern diese wurden von der Tätergruppierung vereinnahmt. Zur Täuschung der Geschädigten wurde ein fiktiver Handel simuliert und vermeintliche Gewinne in den Nutzerkonten angezeigt, Auszahlungen erfolgten nicht. Die Gruppierung nutzte eine Vielzahl von Firmenkonten im In- und Ausland zur Abwicklung der Geldflüsse, auf die die Anleger ihre Gelder überwiesen. Die Beschuldigte soll die Gruppierung bei der Einrichtung dieser Firmenstrukturen und Konten unterstützt haben, indem sie als formelle Geschäftsführerin der Firmen oder Verfügungsberechtigte auftrat, Konten eröffnete und die entsprechenden Zugangsdaten an die Gruppierung weitergab. Über die unter Mitwirkung der Beschuldigten eingerichteten Konten wurden Einzahlungen von 24 Geschädigten aus Konstanz, Tübingen, dem Landkreis Karlsruhe, dem Rhein-Neckar-Kreis sowie aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt über 1,17 Millionen Euro entgegengenommen und weitergeleitet. Die Beschuldigte soll für ihre Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg Zahlungen in Höhe von rund 280.000 Euro erhalten haben. Die Beschuldigte wurde in Helsingborg (Schweden) lokalisiert und schließlich auf der Grundlage eines durch das CCZ erwirkten Europäischen Haftbefehls von den schwedischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Die Ermittlungen dauern weiter. #Betrug
    Am 26.03.2026 gelang es Ermittlern des Cybercrime-Zentrums (CCZ) und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA), eine 61-jährige schwedische Staatsangehörige in Schweden zu identifizieren, der Straftaten im Zusammenhang mit international organisiertem Online-Trading-Betrug vorgeworfen werden. Die Frau wurde im März 2026 aufgrund eines durch das CCZ erwirkten europäischen Haftbefehls von Schweden nach Deutschland ausgeliefert und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Gegen sie besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Betrug in mehreren Fällen zum Nachteil deutscher Staatsangehöriger. Die Beschuldigte soll spätestens im Jahr 2018 mit mehreren Personen zusammengeschlossen haben, um arbeitsteilig Online-Trading-Betrugstaten zu begehen. Hierzu wurden professionell gestaltete Internetplattformen betrieben, auf denen vermeintliche Investitionsmöglichkeiten in Finanzprodukte und Derivate angeboten wurden. Anleger, die sich registrierten, wurden anschließend von angeblichen Finanzberatern kontaktiert und unter Vorspiegelung hoher Gewinnchancen zu Einzahlungen veranlasst. Es erfolgte keine Investition der Gelder, sondern diese wurden von der Tätergruppierung vereinnahmt. Zur Täuschung der Geschädigten wurde ein fiktiver Handel simuliert und vermeintliche Gewinne in den Nutzerkonten angezeigt, Auszahlungen erfolgten nicht. Die Gruppierung nutzte eine Vielzahl von Firmenkonten im In- und Ausland zur Abwicklung der Geldflüsse, auf die die Anleger ihre Gelder überwiesen. Die Beschuldigte soll die Gruppierung bei der Einrichtung dieser Firmenstrukturen und Konten unterstützt haben, indem sie als formelle Geschäftsführerin der Firmen oder Verfügungsberechtigte auftrat, Konten eröffnete und die entsprechenden Zugangsdaten an die Gruppierung weitergab. Über die unter Mitwirkung der Beschuldigten eingerichteten Konten wurden Einzahlungen von 24 Geschädigten aus Konstanz, Tübingen, dem Landkreis Karlsruhe, dem Rhein-Neckar-Kreis sowie aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt über 1,17 Millionen Euro entgegengenommen und weitergeleitet. Die Beschuldigte soll für ihre Tätigkeit über mehrere Jahre hinweg Zahlungen in Höhe von rund 280.000 Euro erhalten haben. Die Beschuldigte wurde in Helsingborg (Schweden) lokalisiert und schließlich auf der Grundlage eines durch das CCZ erwirkten Europäischen Haftbefehls von den schwedischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Die Ermittlungen dauern weiter. #Betrug
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  • Taskforce Finanzkriminalität beschlagnahmt Kryptowährung im Wert von rund 64 Millionen Euro
    Am 24.03.2026 durchsuchte die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) gemeinsam mit Kräften mehrerer Polizeipräsidien insgesamt neun Objekte, insbesondere Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, in den Landkreisen Freudenstadt, Ludwigsburg und Esslingen, sowie in Frankfurt am Main. Die Ermittlungen erfolgen unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf, nach einem Erbfall Kryptowerte in Millionenhöhe der Erbmasse entzogen und anschließend verschleiert zu haben. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden Kryptowährungs-Wallets im Wert von rund 64 Millionen Euro, mehrere hochwertige Fahrzeuge und Motorräder, diverse teure Uhren und Bargeld sowie eine Vielzahl elektronischer Geräte, Speichermedien und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun ausgewertet. Das Verfahren richtet sich gegen zwei Männer und eine Frau. Der Frau wird vorgeworfen, nach dem Tod eines engen Verwandten ein zu dessen Erbmasse gehörendes sogenanntes Hardware-Wallet ("Ledger") an sich genommen und die darauf befindlichen Vermögenswerte in Form von Kryptowerten der Erbmasse entzogen und gegenüber den Steuerbehörden nicht offengelegt zu haben. Auf diese Weise soll die Beschuldigte Erbschaftssteuer in erheblichem Umfang hinterzogen haben. Der Verstorbene hatte überwiegend durch den Handel mit Kryptowerten ein erhebliches Vermögen aufgebaut. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen die Frau bei der Hinterziehung der Erbschaftssteuer dadurch unterstützt haben, dass sie sich an der Verschleierung der Herkunft der genannten Kryptowerte beteiligten. Hierfür sollen die beiden Männer jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe erhalten haben. Auf den Sachverhalt wurden die Ermittlungsbehörden durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart aufmerksam. Haftbefehle wurden gegen die drei Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht beantragt.
    Am 24.03.2026 durchsuchte die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) gemeinsam mit Kräften mehrerer Polizeipräsidien insgesamt neun Objekte, insbesondere Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, in den Landkreisen Freudenstadt, Ludwigsburg und Esslingen, sowie in Frankfurt am Main. Die Ermittlungen erfolgen unter anderem wegen des Verdachts der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf, nach einem Erbfall Kryptowerte in Millionenhöhe der Erbmasse entzogen und anschließend verschleiert zu haben. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen wurden Kryptowährungs-Wallets im Wert von rund 64 Millionen Euro, mehrere hochwertige Fahrzeuge und Motorräder, diverse teure Uhren und Bargeld sowie eine Vielzahl elektronischer Geräte, Speichermedien und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt. Die Datenträger werden nun ausgewertet. Das Verfahren richtet sich gegen zwei Männer und eine Frau. Der Frau wird vorgeworfen, nach dem Tod eines engen Verwandten ein zu dessen Erbmasse gehörendes sogenanntes Hardware-Wallet ("Ledger") an sich genommen und die darauf befindlichen Vermögenswerte in Form von Kryptowerten der Erbmasse entzogen und gegenüber den Steuerbehörden nicht offengelegt zu haben. Auf diese Weise soll die Beschuldigte Erbschaftssteuer in erheblichem Umfang hinterzogen haben. Der Verstorbene hatte überwiegend durch den Handel mit Kryptowerten ein erhebliches Vermögen aufgebaut. Die beiden weiteren Beschuldigten sollen die Frau bei der Hinterziehung der Erbschaftssteuer dadurch unterstützt haben, dass sie sich an der Verschleierung der Herkunft der genannten Kryptowerte beteiligten. Hierfür sollen die beiden Männer jeweils Kryptowerte in Millionenhöhe erhalten haben. Auf den Sachverhalt wurden die Ermittlungsbehörden durch eine Geldwäscheverdachtsmeldung der Börse Stuttgart aufmerksam. Haftbefehle wurden gegen die drei Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht beantragt.
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