Am 15.07.2026 gegen Morgen stellten Bundespolizisten bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle am Flughafen Erfurt-Weimar fest, dass gegen eine 26-jährige Passagierin ein Haftbefehl der niedersächsischen Justiz vorlag. Grund war eine nicht gezahlte Ordnungswidrigkeit, weshalb ein Strafvollstreckungshaftbefehl erlassen worden war. Die Beamten eröffneten der Frau den Beschluss. Sie konnte die fällige Geldstrafe in niedriger, dreistelliger Höhe sowie die Verfahrenskosten begleichen und entging so der dreitägigen Freiheitsstrafe. Anschließend reiste sie mit dem Flugzeug in die Türkei ab.
Am 15.07.2026 gegen Morgen stellten Bundespolizisten bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle am Flughafen Erfurt-Weimar fest, dass gegen eine 26-jährige Passagierin ein Haftbefehl der niedersächsischen Justiz vorlag. Grund war eine nicht gezahlte Ordnungswidrigkeit, weshalb ein Strafvollstreckungshaftbefehl erlassen worden war. Die Beamten eröffneten der Frau den Beschluss. Sie konnte die fällige Geldstrafe in niedriger, dreistelliger Höhe sowie die Verfahrenskosten begleichen und entging so der dreitägigen Freiheitsstrafe. Anschließend reiste sie mit dem Flugzeug in die Türkei ab.