Am 13.07.2026 verurteilte das Landgericht Flensburg einen 53-jährigen Mann wegen Mordes an seiner 48-jährigen Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Tat ereignete sich in Süderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau aus niedrigen Beweggründen tötete. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft plädiert.
Am 13.07.2026 verurteilte das Landgericht Flensburg einen 53-jährigen Mann wegen Mordes an seiner 48-jährigen Ehefrau zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Tat ereignete sich in Süderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau aus niedrigen Beweggründen tötete. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft plädiert.