Am 10.03.2025 kam es in Sellin zu einem Vorfall in einem Lokal, bei dem ein Urlauber durch eine Verwechslung von Getränken gesundheitliche Probleme erlitt. Dem 62-jährigen Urlauber wurde gegen 13:00 Uhr in einem Lokal irrtümlich ein ätzendes Reinigungsmittel statt eines Erfrischungsgetränks serviert. Der Mann erlitt Reizungen und Verätzungen an der Speiseröhre und musste per Rettungsdienst in eine Klinik gebracht werden. Die Ermittlungen der Polizei wurden abgeschlossen, ohne dass eine konkrete Person für die "Sorgfaltspflichtverletzung" beim Lagern des Reinigungsmittels mit der für eine Bestrafung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.
Am 10.03.2025 kam es in Sellin zu einem Vorfall in einem Lokal, bei dem ein Urlauber durch eine Verwechslung von Getränken gesundheitliche Probleme erlitt. Dem 62-jährigen Urlauber wurde gegen 13:00 Uhr in einem Lokal irrtümlich ein ätzendes Reinigungsmittel statt eines Erfrischungsgetränks serviert. Der Mann erlitt Reizungen und Verätzungen an der Speiseröhre und musste per Rettungsdienst in eine Klinik gebracht werden. Die Ermittlungen der Polizei wurden abgeschlossen, ohne dass eine konkrete Person für die "Sorgfaltspflichtverletzung" beim Lagern des Reinigungsmittels mit der für eine Bestrafung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.