Am 02.07.2026 gegen 11:30 Uhr erschien ein 29-jähriger Deutscher auf dem Bundespolizeirevier in Puttgarden, um für seinen 7-jährigen Sohn einen Reiseausweis zu beantragen. Bei der Überprüfung der Personalien des Vaters stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Brandenburg vorlag. Der Mann war wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt worden, die durch Zahlung einer Geldstrafe von knapp 700 Euro abwendbar war. Der Vater beglich die geforderte Summe vor Ort und konnte so der Haft entgehen. Anschließend wurde für den Sohn der Passersatz ausgestellt, und beide reisten gegen 12:30 Uhr nach Dänemark weiter.
Am 02.07.2026 gegen 11:30 Uhr erschien ein 29-jähriger Deutscher auf dem Bundespolizeirevier in Puttgarden, um für seinen 7-jährigen Sohn einen Reiseausweis zu beantragen. Bei der Überprüfung der Personalien des Vaters stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Brandenburg vorlag. Der Mann war wegen Beleidigung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt worden, die durch Zahlung einer Geldstrafe von knapp 700 Euro abwendbar war. Der Vater beglich die geforderte Summe vor Ort und konnte so der Haft entgehen. Anschließend wurde für den Sohn der Passersatz ausgestellt, und beide reisten gegen 12:30 Uhr nach Dänemark weiter.