Am 12.01.2018 begann vor dem Kieler Landgericht der Prozess gegen einen 26-jährigen afghanischen Flüchtling wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke in der Landesunterkunft in Neumünster. Der Angeklagte gestand die Tat am Freitag über seinen Verteidiger: Im Juni 2017 stach er mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 19-jährigen Albaner ein. Als Grund gab er an, der 19-Jährige habe ihn sexuell bedrängt; als strenggläubiger Muslim seien solche Kontakte eine schwere Sünde. Das Opfer erlitt fünf Messerstiche und wurde lebensgefährlich verletzt, musste notoperiert werden. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Der 19-Jährige schilderte den Tathergang hingegen als Raubüberfall: Der Angeklagte habe ihn unweit des Heims mit einem Messer bedroht und sein Portemonnaie mit 3500 Euro gefordert, sei dann geflüchtet. Er sei ihm gefolgt und habe sein Geld und seinen Pass zurückverlangt, woraufhin er attackiert wurde. Das Gericht versucht, die Widersprüche aufzuklären; das Urteil könnte Ende Januar fallen.
Am 12.01.2018 begann vor dem Kieler Landgericht der Prozess gegen einen 26-jährigen afghanischen Flüchtling wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke in der Landesunterkunft in Neumünster. Der Angeklagte gestand die Tat am Freitag über seinen Verteidiger: Im Juni 2017 stach er mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen 19-jährigen Albaner ein. Als Grund gab er an, der 19-Jährige habe ihn sexuell bedrängt; als strenggläubiger Muslim seien solche Kontakte eine schwere Sünde. Das Opfer erlitt fünf Messerstiche und wurde lebensgefährlich verletzt, musste notoperiert werden. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag. Der 19-Jährige schilderte den Tathergang hingegen als Raubüberfall: Der Angeklagte habe ihn unweit des Heims mit einem Messer bedroht und sein Portemonnaie mit 3500 Euro gefordert, sei dann geflüchtet. Er sei ihm gefolgt und habe sein Geld und seinen Pass zurückverlangt, woraufhin er attackiert wurde. Das Gericht versucht, die Widersprüche aufzuklären; das Urteil könnte Ende Januar fallen.