Am 17.02.2026 und am 22.02.2026 stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel im Rahmen einer bundesweiten Mindestlohn-Sonderprüfung sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende in Lübeck, Stockelsdorf, Scharbeutz, Bargteheide und Reinbek fest. Insgesamt waren 22 Einsatzkräfte der FKS Lübeck im Einsatz und prüften unterschiedliche Betriebe aus dem Gaststättengewerbe sowie diverse Wochenmarktstände. Schwerpunkt der Prüfung war die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften 23 Arbeitgeber und befragten 52 Arbeitende vor Ort zu ihrer Beschäftigung. Bei vier Arbeitgebern konnten die Einsatzkräfte Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts feststellen. Insgesamt sieben Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis. Des Weiteren fehlte in sechs Fällen die vorgeschriebene Sofortmeldung zur Sozialversicherung. Gegen drei Arbeitgeber besteht der Verdacht, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben und vier Arbeitgeber haben die Stundenaufzeichnungspflicht verletzt. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren, auch hinsichtlich der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die jeweiligen Arbeitgeber, wurden noch vor Ort eingeleitet.
Am 17.02.2026 und am 22.02.2026 stellten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel im Rahmen einer bundesweiten Mindestlohn-Sonderprüfung sieben illegal beschäftigte Arbeitnehmende in Lübeck, Stockelsdorf, Scharbeutz, Bargteheide und Reinbek fest. Insgesamt waren 22 Einsatzkräfte der FKS Lübeck im Einsatz und prüften unterschiedliche Betriebe aus dem Gaststättengewerbe sowie diverse Wochenmarktstände. Schwerpunkt der Prüfung war die Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften 23 Arbeitgeber und befragten 52 Arbeitende vor Ort zu ihrer Beschäftigung. Bei vier Arbeitgebern konnten die Einsatzkräfte Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts feststellen. Insgesamt sieben Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis. Des Weiteren fehlte in sechs Fällen die vorgeschriebene Sofortmeldung zur Sozialversicherung. Gegen drei Arbeitgeber besteht der Verdacht, Sozialversicherungsabgaben vorenthalten zu haben und vier Arbeitgeber haben die Stundenaufzeichnungspflicht verletzt. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren, auch hinsichtlich der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die jeweiligen Arbeitgeber, wurden noch vor Ort eingeleitet.