Beim Public Viewing mit 1500 EM-Fans am 12.06.2016 in der Lübecker Musik- und Kongresshalle verletzte ein sogenannter Polenböller fünf Zuschauer. Der 27-jährige Täter muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten. Die in Deutschland verbotenen Polenböller sind mit erlaubtem Silvesterfeuerwerk nicht vergleichbar. Das Zünden pyrotechnischer Gegenstände in einer Menschenmenge ist ein Verbrechen und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Beim Public Viewing mit 1500 EM-Fans am 12.06.2016 in der Lübecker Musik- und Kongresshalle verletzte ein sogenannter Polenböller fünf Zuschauer. Der 27-jährige Täter muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten. Die in Deutschland verbotenen Polenböller sind mit erlaubtem Silvesterfeuerwerk nicht vergleichbar. Das Zünden pyrotechnischer Gegenstände in einer Menschenmenge ist ein Verbrechen und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.