Am 14.11.2016 sprach das Lübecker Landgericht einen 76-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes frei, ordnete jedoch seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann hatte im März 2016 vor einer Bar in Lübeck einen heute 74-Jährigen mit einem Messer mit elf Zentimeter langer Klinge sechsmal in Kopf, Hals und Körper gestochen. Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperation und leidet bis heute unter den Folgen. Der psychiatrische Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte unter einer wahnhaften Störung leidet und zur Tatzeit in dem Wahn handelte, seine damalige Ehefrau habe ein Verhältnis mit dem Opfer gehabt. Da der Angeklagte weiterhin als gefährlich für das Opfer und die Allgemeinheit gilt, wurde er nach der Urteilsverkündung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zudem muss er ein Schmerzensgeld von 30.400 Euro zahlen.
Am 14.11.2016 sprach das Lübecker Landgericht einen 76-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des versuchten Mordes frei, ordnete jedoch seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann hatte im März 2016 vor einer Bar in Lübeck einen heute 74-Jährigen mit einem Messer mit elf Zentimeter langer Klinge sechsmal in Kopf, Hals und Körper gestochen. Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperation und leidet bis heute unter den Folgen. Der psychiatrische Gutachter stellte fest, dass der Angeklagte unter einer wahnhaften Störung leidet und zur Tatzeit in dem Wahn handelte, seine damalige Ehefrau habe ein Verhältnis mit dem Opfer gehabt. Da der Angeklagte weiterhin als gefährlich für das Opfer und die Allgemeinheit gilt, wurde er nach der Urteilsverkündung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Zudem muss er ein Schmerzensgeld von 30.400 Euro zahlen.