Am 11.06.2018 verurteilte das Lübecker Landgericht einen 44-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte hatte im Oktober 2017 mit einem Küchenmesser auf seine 20-jährige Ehefrau und deren Vater eingestochen. Auslöser war die Entscheidung der Frau, ihn zu verlassen. Am Tattag wollte sie mit ihrem Vater persönliche Sachen aus der Wohnung holen, als es zum Streit kam. Der Angeklagte stach zunächst auf den Schwiegervater ein und attackierte dann auch seine Frau, die dazwischenging. Er ließ von seinen Opfern ab, bevor es zu tödlichen Verletzungen kam. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes neun Jahre Haft gefordert, das Gericht sah jedoch keinen Tötungsvorsatz als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 11.06.2018 verurteilte das Lübecker Landgericht einen 44-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Der Angeklagte hatte im Oktober 2017 mit einem Küchenmesser auf seine 20-jährige Ehefrau und deren Vater eingestochen. Auslöser war die Entscheidung der Frau, ihn zu verlassen. Am Tattag wollte sie mit ihrem Vater persönliche Sachen aus der Wohnung holen, als es zum Streit kam. Der Angeklagte stach zunächst auf den Schwiegervater ein und attackierte dann auch seine Frau, die dazwischenging. Er ließ von seinen Opfern ab, bevor es zu tödlichen Verletzungen kam. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes neun Jahre Haft gefordert, das Gericht sah jedoch keinen Tötungsvorsatz als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.