Seit dem 22.02.2026 besteht auf der Kreisstraße 16 zwischen Wachenheim und Lindenberg ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aufgrund der Amphibienwanderung in diesem Bereich. Durch die Missachtung dieses Verbots wurden etliche geschützte Tiere überfahren und kamen so zu Tode. Die Kriminalinspektion Neustadt hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Das Verfahren richtet sich zunächst gegen unbekannt. Sollten Fahrer bei der Durchfahrt zu Zeiten des nächtlichen Durchfahrtsverbotes festgestellt und entsprechende Anhaltspunkte erlangt werden, die auf ein Überfahren geschützter Amphibien hindeuten, wird ein Verfahren gegen diese eingeleitet und der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Prüfung vorgelegt. #Tierquälerei
Seit dem 22.02.2026 besteht auf der Kreisstraße 16 zwischen Wachenheim und Lindenberg ein nächtliches Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aufgrund der Amphibienwanderung in diesem Bereich. Durch die Missachtung dieses Verbots wurden etliche geschützte Tiere überfahren und kamen so zu Tode. Die Kriminalinspektion Neustadt hat nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Das Verfahren richtet sich zunächst gegen unbekannt. Sollten Fahrer bei der Durchfahrt zu Zeiten des nächtlichen Durchfahrtsverbotes festgestellt und entsprechende Anhaltspunkte erlangt werden, die auf ein Überfahren geschützter Amphibien hindeuten, wird ein Verfahren gegen diese eingeleitet und der Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Prüfung vorgelegt. #Tierquälerei