Zoll kontrolliert Gastronomie und Hotellerie
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Kontrollen in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie in Kiel, Steinberg, Kappeln, Hohwacht, Schönberg, Lübeck, Bad Oldesloe, Trittau, Ahrensburg, Ratzeburg und Ahrensbök durch. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Untersuchung möglicher illegaler Beschäftigungen und unrechtmäßigen Sozialleistungsbezüge. In sechs Fällen bestand der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt, in einem davon zusätzlich auf Urkundenfälschung. Die Einsatzkräfte kontrollierten 27 Arbeitgeber und befragten 151 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen. Die erhobenen Daten werden nun mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Regelmäßige Überprüfungen durch die FKS sind aufgrund der in der Hotel- und Gaststättenbranche häufig vorkommenden Unregelmäßigkeiten, wie stark schwankende Arbeitszeiten und hoher Personaleinsatz, wichtig.
Am 19.09.2025 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Kontrollen in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie in Kiel, Steinberg, Kappeln, Hohwacht, Schönberg, Lübeck, Bad Oldesloe, Trittau, Ahrensburg, Ratzeburg und Ahrensbök durch. Ziel der Kontrollen war die Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Untersuchung möglicher illegaler Beschäftigungen und unrechtmäßigen Sozialleistungsbezüge. In sechs Fällen bestand der Verdacht auf unerlaubten Aufenthalt, in einem davon zusätzlich auf Urkundenfälschung. Die Einsatzkräfte kontrollierten 27 Arbeitgeber und befragten 151 Beschäftigte zu ihren Arbeitsbedingungen. Die erhobenen Daten werden nun mit den Lohn- und Finanzbuchhaltungen der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Der Zoll steht dabei in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung. Regelmäßige Überprüfungen durch die FKS sind aufgrund der in der Hotel- und Gaststättenbranche häufig vorkommenden Unregelmäßigkeiten, wie stark schwankende Arbeitszeiten und hoher Personaleinsatz, wichtig.
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