Am 26.02.2026 überprüften 12 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Lübeck bis in die Abendstunden insgesamt sechs Betriebe aus dem Gaststättengewerbe in Geesthacht. Dabei stellten die Einsatzkräfte bei zwei Betrieben Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts fest. Konkret handelte es sich um drei vietnamesische sowie zwei türkische Beschäftigte, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder eines gültigen Aufenthaltstitels waren. Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen. Der Zoll steht in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle der illegalen Aufenthalte werden die weiteren rechtlichen Schritte durch die zuständige Ausländerbehörde geprüft.
Am 26.02.2026 überprüften 12 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Lübeck bis in die Abendstunden insgesamt sechs Betriebe aus dem Gaststättengewerbe in Geesthacht. Dabei stellten die Einsatzkräfte bei zwei Betrieben Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts fest. Konkret handelte es sich um drei vietnamesische sowie zwei türkische Beschäftigte, die nicht im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis oder eines gültigen Aufenthaltstitels waren. Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen. Der Zoll steht in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle der illegalen Aufenthalte werden die weiteren rechtlichen Schritte durch die zuständige Ausländerbehörde geprüft.