Am 23.09.2025 stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel bei einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz drei georgische Staatsangehörige ohne gültige Arbeitserlaubnis fest. Die drei Männer waren über einen Subunternehmer bei einem weltweit tätigen Abfüllunternehmen mit der Palettenverpackung beschäftigt und sollen pro verpackter Palette statt nach Stundenlohn bezahlt worden sein. Zwei der Beschäftigten versuchten sich mit ausländischen Aufenthaltstiteln auszuweisen, die nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigen. Allen drei wurden die Reisepässe abgenommen und Ersatzdokumente ausgestellt; sie müssen sich nun bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Sowohl gegen die drei Georgier als auch gegen die Verantwortlichen des eingesetzten Subunternehmens wurden Strafverfahren eingeleitet.
Am 23.09.2025 stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel bei einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz drei georgische Staatsangehörige ohne gültige Arbeitserlaubnis fest. Die drei Männer waren über einen Subunternehmer bei einem weltweit tätigen Abfüllunternehmen mit der Palettenverpackung beschäftigt und sollen pro verpackter Palette statt nach Stundenlohn bezahlt worden sein. Zwei der Beschäftigten versuchten sich mit ausländischen Aufenthaltstiteln auszuweisen, die nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigen. Allen drei wurden die Reisepässe abgenommen und Ersatzdokumente ausgestellt; sie müssen sich nun bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Sowohl gegen die drei Georgier als auch gegen die Verantwortlichen des eingesetzten Subunternehmens wurden Strafverfahren eingeleitet.