Am 27.03.2026 bestätigte die Staatsanwaltschaft Itzehoe einen Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen wegen des Vorwurfs der Nachstellung (Stalking) gegenüber seiner Ex-Frau Collien Fernandes. Die Ermittlungen wurden nach Auswertung der Berichterstattung des Magazins „Spiegel“ eingeleitet. Es wird geprüft, ob weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstraße. Die Vorwürfe beziehen sich auf Paragraf 238 Absatz 1 Nr. 7 und 8 StGB, insbesondere die Verbreitung herabsetzender Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft.
Am 27.03.2026 bestätigte die Staatsanwaltschaft Itzehoe einen Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen wegen des Vorwurfs der Nachstellung (Stalking) gegenüber seiner Ex-Frau Collien Fernandes. Die Ermittlungen wurden nach Auswertung der Berichterstattung des Magazins „Spiegel“ eingeleitet. Es wird geprüft, ob weitere Straftatbestände in Betracht kommen. Bei einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstraße. Die Vorwürfe beziehen sich auf Paragraf 238 Absatz 1 Nr. 7 und 8 StGB, insbesondere die Verbreitung herabsetzender Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft.