Am 17.11.2009 wurde vor dem Landgericht Flensburg der psychiatrische Gutachter im Prozess um den Doppelmord von Harrislee auf Antrag der Verteidigung wegen Befangenheit abgelehnt. Der 38-jährige Angeklagte soll im Februar 2009 in Harrislee seine Frau und Tochter mit insgesamt mehr als 150 Messerstichen getötet und anschließend das Haus angezündet haben. Nach der Tat floh der Mann, gestand die Taten jedoch in einer E-Mail, in der er von Bedrohungen durch Geschäftspartner schrieb und seinen Selbstmord ankündigte. Wenige Tage später wurde er in einem Berliner Hotel aufgespürt, nachdem ein Rettungswagen wegen einer verletzten Person gerufen wurde und Polizeibeamte den Gesuchten erkannten. Der Angeklagte wies Schnitt- und Stichwunden an Hals und Oberkörper auf und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Prozess wird am 1. Dezember 2009 fortgesetzt.
Am 17.11.2009 wurde vor dem Landgericht Flensburg der psychiatrische Gutachter im Prozess um den Doppelmord von Harrislee auf Antrag der Verteidigung wegen Befangenheit abgelehnt. Der 38-jährige Angeklagte soll im Februar 2009 in Harrislee seine Frau und Tochter mit insgesamt mehr als 150 Messerstichen getötet und anschließend das Haus angezündet haben. Nach der Tat floh der Mann, gestand die Taten jedoch in einer E-Mail, in der er von Bedrohungen durch Geschäftspartner schrieb und seinen Selbstmord ankündigte. Wenige Tage später wurde er in einem Berliner Hotel aufgespürt, nachdem ein Rettungswagen wegen einer verletzten Person gerufen wurde und Polizeibeamte den Gesuchten erkannten. Der Angeklagte wies Schnitt- und Stichwunden an Hals und Oberkörper auf und wurde ins Krankenhaus gebracht. Der Prozess wird am 1. Dezember 2009 fortgesetzt.