23-Jähriger rief verfassungsfeindliche Parolen
Am 13.07.2026 gegen 19:15 Uhr befand sich eine dreiköpfige Gruppe auf der Fahrt von Kiel nach Neumünster im RE 11283, welche lautstark Musik hörte. Der Zugbegleiter hatte diese bereits mehrfach ohne Erfolg darum gebeten, die Musik leiser zu stellen, woraufhin er die beiden Männer und die Frau von der Fahrt ausschloss und in Flintbek des Zuges verwies. Beim Aussteigen rief einer der beiden Männer, ein 23-jähriger Deutscher, lautstark "Sieg Heil" und warf zugleich eine volle PET-Flasche gegen eine Scheibe des Zuges. Hierbei kam es zu keinen Beschädigungen. Zuvor hatte er den Zugbegleiter noch mit der Begrifflichkeit "Hurensohn" beleidigt. Anschließend begab er sich in Richtung des Lokführers und beleidigte diesen ebenfalls als "Hurensohn". Ungefähr eine Stunde später wurde die Bundespolizei in Neumünster telefonisch über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, nachdem die drei Personen mittlerweile ihre Fahrt mit dem RE 11285 fortgesetzt hatten. So erwartete beim Eintreffen des Zuges in Neumünster HBF eine Streife der Bundespolizei die Gruppe und kontrollierte diese. Nach der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen den 23-Jährigen im Sinne des §86a StGB wegen der Verwendung von verfassungsfeindlichen Parolen, ferner i.S.d. §185 StGB wegen der Beleidigungen sowie i.S.d. §303 StGB wegen der versuchten Sachbeschädigung wurden die drei Personen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Am 13.07.2026 gegen 19:15 Uhr befand sich eine dreiköpfige Gruppe auf der Fahrt von Kiel nach Neumünster im RE 11283, welche lautstark Musik hörte. Der Zugbegleiter hatte diese bereits mehrfach ohne Erfolg darum gebeten, die Musik leiser zu stellen, woraufhin er die beiden Männer und die Frau von der Fahrt ausschloss und in Flintbek des Zuges verwies. Beim Aussteigen rief einer der beiden Männer, ein 23-jähriger Deutscher, lautstark "Sieg Heil" und warf zugleich eine volle PET-Flasche gegen eine Scheibe des Zuges. Hierbei kam es zu keinen Beschädigungen. Zuvor hatte er den Zugbegleiter noch mit der Begrifflichkeit "Hurensohn" beleidigt. Anschließend begab er sich in Richtung des Lokführers und beleidigte diesen ebenfalls als "Hurensohn". Ungefähr eine Stunde später wurde die Bundespolizei in Neumünster telefonisch über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, nachdem die drei Personen mittlerweile ihre Fahrt mit dem RE 11285 fortgesetzt hatten. So erwartete beim Eintreffen des Zuges in Neumünster HBF eine Streife der Bundespolizei die Gruppe und kontrollierte diese. Nach der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen den 23-Jährigen im Sinne des §86a StGB wegen der Verwendung von verfassungsfeindlichen Parolen, ferner i.S.d. §185 StGB wegen der Beleidigungen sowie i.S.d. §303 StGB wegen der versuchten Sachbeschädigung wurden die drei Personen wieder auf freien Fuß gesetzt.
0 Geteilt
TV-Empfehlungen
FAHNDUNGX https://www.fahndungx.com