Am 28.01.2026 vollstreckte die Bundespolizei Flensburg zwei Haftbefehle. Im ersten Fall wurde ein 36-jähriger Mann kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Er wurde wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Da er diese nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen. Im zweiten Fall wurde ein 39-jähriger Mann überprüft, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl vorlag. Er wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Auch er konnte die Summe nicht zahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen antreten. Beide Festnahmen erfolgten im Stadtgebiet von Flensburg.
Am 28.01.2026 vollstreckte die Bundespolizei Flensburg zwei Haftbefehle. Im ersten Fall wurde ein 36-jähriger Mann kontrolliert, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kiel vorlag. Er wurde wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Da er diese nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen zu verbüßen. Im zweiten Fall wurde ein 39-jähriger Mann überprüft, gegen den ebenfalls ein Haftbefehl vorlag. Er wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Auch er konnte die Summe nicht zahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen antreten. Beide Festnahmen erfolgten im Stadtgebiet von Flensburg.