Am 17.03.2011 verurteilte das Landgericht Flensburg den sogenannten Feuerteufel von Sylt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der 46-jährige Westerländer hatte im August 2010 innerhalb von zehn Tagen 17 Brände auf Sylt gelegt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der entstandene Sachschaden betrug allein an der Akademie am Meer in Klappholttal mindestens eine Million Euro. Mehrere hundert Menschen mussten evakuiert werden, ein Zeuge erlitt Brandverletzungen zweiten Grades und eine Rauchgasvergiftung. Der Täter hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und litt nach Gutachten unter einer erheblichen multiplen Persönlichkeitsstörung mit verminderter Schuldfähigkeit.
Am 17.03.2011 verurteilte das Landgericht Flensburg den sogenannten Feuerteufel von Sylt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Der 46-jährige Westerländer hatte im August 2010 innerhalb von zehn Tagen 17 Brände auf Sylt gelegt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der entstandene Sachschaden betrug allein an der Akademie am Meer in Klappholttal mindestens eine Million Euro. Mehrere hundert Menschen mussten evakuiert werden, ein Zeuge erlitt Brandverletzungen zweiten Grades und eine Rauchgasvergiftung. Der Täter hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und litt nach Gutachten unter einer erheblichen multiplen Persönlichkeitsstörung mit verminderter Schuldfähigkeit.