Am 26.05.2026 gegen unbekannte Uhrzeit wurde der Fahrzeugführer eines E-Scooters im Rahmen der Streifentätigkeit angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass für das Elektrokleinstfahrzeug kein Versicherungskennzeichen erteilt und dieses mit ca. 40 km/h gefahren wurde. Für diese Art von Fahrzeugen ist ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Durch die Beamten wurden entsprechende Verkehrsvergehen eingeleitet. #Verkehrsdelikt
Am 26.05.2026 gegen unbekannte Uhrzeit wurde der Fahrzeugführer eines E-Scooters im Rahmen der Streifentätigkeit angehalten und kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass für das Elektrokleinstfahrzeug kein Versicherungskennzeichen erteilt und dieses mit ca. 40 km/h gefahren wurde. Für diese Art von Fahrzeugen ist ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Durch die Beamten wurden entsprechende Verkehrsvergehen eingeleitet. #Verkehrsdelikt