Am 05.03.2026 wurde im Prozess gegen eine junge Kärntnerin, die einen schweren Unfall in St. Veit verursacht hat, bekannt, dass der Cannabiskonsum der Frau nicht die Unfallursache war. Die damals 24-Jährige war auf der Villacher Straße mit überhöhter Geschwindigkeit von 132 km/h unterwegs und kollidierte zunächst mit einer Verkehrsinsel und dann mit dem Wagen eines 27-Jährigen, wobei beide schwer verletzt wurden. Ein Drogenschnelltest hatte zuvor positiv auf Cannabis reagiert, woraufhin Richterin Sabine Götz ein Gutachten in Auftrag gab, um den Grad der Beeinträchtigung festzustellen. Der Gerichtspsychiater Walter Wagner kam zu dem Ergebnis, dass der Cannabiskonsum einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille entspricht, was keine Beeinträchtigung beim Fahren darstellt. Das Urteil fiel milder aus: drei Monate bedingte Haft und 200 Tagessätze zu vier Euro, da die Angeklagte seit dem Unfall arbeitsunfähig ist und bereits 20 Operationen hinter sich hat. #Drogen
Am 05.03.2026 wurde im Prozess gegen eine junge Kärntnerin, die einen schweren Unfall in St. Veit verursacht hat, bekannt, dass der Cannabiskonsum der Frau nicht die Unfallursache war. Die damals 24-Jährige war auf der Villacher Straße mit überhöhter Geschwindigkeit von 132 km/h unterwegs und kollidierte zunächst mit einer Verkehrsinsel und dann mit dem Wagen eines 27-Jährigen, wobei beide schwer verletzt wurden. Ein Drogenschnelltest hatte zuvor positiv auf Cannabis reagiert, woraufhin Richterin Sabine Götz ein Gutachten in Auftrag gab, um den Grad der Beeinträchtigung festzustellen. Der Gerichtspsychiater Walter Wagner kam zu dem Ergebnis, dass der Cannabiskonsum einem Alkoholgehalt von 0,2 Promille entspricht, was keine Beeinträchtigung beim Fahren darstellt. Das Urteil fiel milder aus: drei Monate bedingte Haft und 200 Tagessätze zu vier Euro, da die Angeklagte seit dem Unfall arbeitsunfähig ist und bereits 20 Operationen hinter sich hat. #Drogen